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Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 10:52
von Heiko Küverling
Wenn ein Contributor verstirbt, verdient Dreamstime fröhlich weiter an den Fotos ohne jegliche Auszahlung
.
Mal aus der Sicht von Dreamstime gefragt. Wie sollte man denn dort bemerken, wenn ein Anbieter verstorben ist ?

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 11:10
von schmuck
Eine spannende Frage generell was man Inhalten von Content Creatoren passiert wenn diese versterben.

Wie habt ihr euren digitalen Nachlass geregelt?

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 11:37
von mwagner159
schmuck hat geschrieben:Eine spannende Frage generell was man Inhalten von Content Creatoren passiert wenn diese versterben.

Nach deutschen Urheberrecht gilt dies meines Wissens 70 Jahre nach dem Tod.

Einige Sachen werden ja auch später gemeinfrei (Public Domain), Teilweise sind da echt gute Sachen in diesem Raum.

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 11:56
von Heiko Küverling
Nach deutschen Urheberrecht gilt dies meines Wissens 70 Jahre nach dem Tod

Das Urheberrecht ist aber nicht übertragbar und kann auch nicht gekauft werden. Wenn also ein Anbieter (der auch Urheber sein muss) verstirbt, dann dürfte eine Agentur auch nicht weiter die Nutzungsrechte verkaufen (also die Bilder zum Kauf anbieten).

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 12:28
von Susa
Mich würde interessieren, ob man den digitalen Nachlass (das Portfolio) auf einen Erben übertragen kann.
Ist ja eigentlich personengebunden auf den Contributor. Die Erben könnten ja weiterhin die Einnahmen erhalten,
auch wenn sie nichts hochladen.
Es ist erstmal die Frage, ob das nach deutschem Recht bereits geht. Da aber die meisten Agenturen ihren Sitz
auswärts haben, dürfte das noch schwieriger sein.
Oder gibt es diese Möglichkeit bereits?

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 14:29
von dirkr
Im Zweifel macht das jede Agentur anders.
Selbst habe ich da keine Erfahrung, aber ich bin sicher, dass das gar nicht so selten vorkommt und die Agenturen da auch eine Vorgehensweise haben.
Da hilft dann wohl nur nachfragen.

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 17:54
von Claudio
Ralf hat geschrieben:Nach meinem Wissenstand ist Urheberrecht nicht zu Lebzeiten verkauf- oder übertragbar, aber testamentarisch vererbbar für bis zu 70 Jahren nach dem Tod (sowie üblich bei Erben von Musikern oder Künstlern).

So kenne ich das auch.

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 20:31
von muchacha
Ein interessantes Thema, worüber ich auch schon mal nachgedacht habe. Wenn ich aber einer Person alle nötigen Zugangsdaten gebe, ist es doch auch möglich weiterhin alle Zahlungen zu erhalten. Merkt ja keiner, wenn ich schon lange unter der Erde liege... :mrgreen:

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 23:20
von Claudio
Ralf hat geschrieben:Ich musste meine Steuererklärung (obwohl ich damit im letzten Jahr schon 2 Auszahlungen hatte) in diesem Jahr noch einmal mit aktueller Ausweiskopie einreichen.

Ausweiskopie an eine Agentur im Ausland? Tja, was nutzt da der beste Datenschutz im eigenen Land? :shock:

Re: Geschäftsmodel von Dreamstime

Verfasst: Di 5. Jan 2021, 23:37
von Heiko Küverling
Ich hab bei Dreamstime im Jahr 2012 mal ein Steuerformular ausgefüllt, Seitdem wollten die nichts mehr von mir haben.