Hallo Ralf,
danke für die Antwort.
Die Stiftung, um die es geht, schreibt ja auch was zur Drehgenehmigung (2. link). Da steht:
Drehgenehmigung
Sie möchten in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen drehen oder unabhängig von den Rundgängen fotografieren? Nehmen Sie Kontakt mit der Pressestelle auf, damit wir über Ihr Projekt sprechen können.
Einige Bedingungen müssen erfüllt sein:
Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck lt. §2 des Stiftungserrichtungsgesetzes vom 21. Juni 2000 entsprechen.
Das Film- oder Fotoprojekt muss einen dokumentarischen Charakter tragen. Für fiktive oder andere Darstellungen, bei denen der Haftort Hohenschönhausen lediglich als Kulisse fungiert, wird keine Drehgenehmigung erteilt.
Das geplante Film- oder Fotoprojekt darf die Gefühle der früher in Berlin-Hohenschönhausen Inhaftierten nicht verletzen.
Die geführten Rundgänge haben jederzeit Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Es ist daher nicht möglich, Bereiche abzusperren oder einzuschränken.
Anträge auf Drehgenehmigung werden von der Gedenkstätte unter inhaltlichen und logistischen Gesichtspunkten geprüft. Die Genehmigung erfolgt dann ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Einrichtung eine Filmkopie bzw. digitale hochaufgelöste Dateien kostenlos und zur weiteren nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Datum, Sendetermin und ausstrahlender Sender der Erstvorführung müssen der Gedenkstätte rechtzeitig mitgeteilt werden.Zum einen war es ja schon eine offiziell gebuchte Fototour über
https://www.go2know.de/event/stasi-haftkrankenhaus/, hatte also nichts mit den geführten Rundgängen zu tun, unsere Fotogruppe hatte das Teil für uns.
Dass selbstverständlich dokumentarische Aufnahmen erstellt werden, die niemandes Gefühle verletzten... versteht sich von selbt.
Was mich irritiert ist, dass sie im letzten Teil dann nur von Drehgenehmigungen, Sendetermin etc. sprechen. Ich dreh ja keinen Hollywood-Streifen dort
Die Stiftung preußische Schlösser (1. link) hat sich da, finde ich, präziser ausgedrückt:
I. Zustimmungsfreiheit
Das Fotografieren und Filmen ist in den Außenanlagen ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn es im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebs ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o. ä.) und ohne weiteres Personal (wie Models, Darsteller / Protagonisten, Visagisten, Stylisten, Assistenten o. ä.) unter Beachtung des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern erfolgt. Die Nutzung von Stativen und Blitzlicht ist im Außenbereich zulässig.
Die Verwendung von Drohnen ist grundsätzlich nicht gestattet: https://www.spsg.de/forschung-sammlunge ... nenverbot/.
Innenaufnahmen, die im Rahmen des regulären Besuchs ohne zusätzliche Technik und / oder Personal (wie oben beschrieben) angefertigt werden, sind zulässig, soweit das Fotografieren / Filmen nach Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt. Ausgenommen sind Bereiche mit ausdrücklich ausgewiesenem Fotografierverbot (z. B. Sonderausstellungen) und besonders gekennzeichnete Leihgaben.
Die Veröffentlichung und Verwertung der den Ziff. I.1 oder I.2 entsprechenden Fotografien und Filme ist ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn dies der Richtschnur des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht und mit Ansehen und Stellung der SPSG im Einklang steht.
Dazu gehört auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Social Media-Seiten, z. B. auf Facebook oder in Blogs, sowie auf Plattformen wie Wikimedia und Google. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotografien mit Motiven der SPSG in Bildportalen und die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen.Im letzten Absatz steht ja ganz klar, dass Bildportale ok sind, sofern natürlich alle anderen Richtlinien (also respektvoller Umgang, keine Model-shootings etc.) erfüllt sind.
Ich mag da auch nicht anrufen... schlafende Hunde soll man ja manchmal lieber in Ruhe lassen
Wäre halt schade um die Bilder, denn einige sind recht gut geworden. Und: wie gesagt, nicht von der Haftanstalt selber, sondern vom Krankenhaus auf demselben Gelände, und da gibt's halt noch kein einziges...
