
Gruß Bernd
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ThomasM hat geschrieben:
Soweit mir bekannt, benötigt man für die Gebäude kein proberty release. Die Aufnahmen wurden von öffentlichem Grund aufgenommen -Panoramafreiheit-
Das ist absolut richtig.
Habt ihr möglicherweise Informationen, ob die EZB womöglich doch entsprechend geschützt ist?
Die EZB ist in keinster Weise geschützt, solange die Panoramafreiheit besteht (also fotografiert von öffentlichem Grund).
Sollte ich die Bilder erneut hochladen und Shutterstock auf die "Panoramafreiheit" hinweisen?
Das kannst du gerne machen. Allerding ist denen das sowas von egal, was du denen schreibst... sie werden es ablehnen. Oder du beschaffst dir ein echtes Property-Release von der EZB (was du aber nicht bekommen wirst, weil du ja eben keines benötigst..)
Stelle es als "editorial" ein, das funzt.
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Danke, Danke, Danke...
Franke hat am 15.02.2025
Fotocute hat am 29.01.2025
MonarchC hat am 18.01.2025
Heiko hat am 08.01.2025
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