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Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 12:41
von Bilderglück
Hallo zusammen,
Hin und wieder bekomm ich einzig und allein von den Shutterstock-Bildselektoren den Ablehnungsgrund "Metadata potentially infringes on intellectual property rights."
Scheinbar hat dieser Grund mit den gesetzten Schlagwörtern des Bildes zu tun was ich aber bei meinen Bildern zu 90% ausschliessen kann. Gerade wenn man solch einen Ablehnungsgrund vor sich sieht, guckt man zwei mal hin, aber auch nach Begutachten der Schlagwörter, kann ich absolut keine Wörter finden, die das geistige Eigentum anderer tangiert.
Deshalb denke ich, dass man das öfters aus Willkür macht.
Habt ihr auch schon solche Ablehnungsgründe gehabt?
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 15:23
von Koljaiczek
Nein bei Shutter bisher noch nicht. Hast du den Keywordsatz da, dann könnte man schauen, woran es gelegen haben könnte?
Manchmal übersieht man etwas, weil Markennamen so gebräuchlich sind, dass man es z.T. nicht mehr als Marke wahrnimmt. Z.B. "Post-it" oder "Fön" (Haartrockner).
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 17:24
von Bilderglück
Es ist ein ganz gewöhnliches Bild, ein Mann herunterkommend auf Parktreppen.
Hier meine Schlagwörter dazu:
man; looking; downstairs; young; proud; people; person; happy; caucasian; view; white; attractive; smile; handsome; fun; male; outdoors; success; casual; outside; town; shirt; hands; top; beauty; over; down; side; arms; moving; green; shoulder; stairs; summer; adult; cute; serious; confident; atractive; come down;
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mo 1. Jun 2015, 22:02
von Funkenschlag
Doofe Frage: Du machst das schon aber ohne Semikolon und mit Komma? ^^
Den Ablehnungsgrund hatte ich übrigens auch noch nie.
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mo 8. Jun 2015, 10:28
von Malachy
In den Metadaten eines Bildes steht ja manchmal auch der Name des Künstlers (wenn man das einträgt). Bei uns stand eine zeitlang nicht mein Name, sondern der des Kamerabesitzers. Wir sind ja zwei Leute, die zusammen Stockphotos machen, aber bei den Agenturen kann nur einer angemeldet werden. Wenn jetzt der Accountbesitzer bei Shutterstock nicht der gleiche ist, der in den Metadaten des Bildes genannt wird, kann es dann zu der Ablehnung kommen? Das war jetzt direkt mein erster Gedanke. Ich ändere daher in den Metadaten die Namen, bevor ich die Bilder hochlade.
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Di 9. Jun 2015, 09:35
von Bilderglück
@Funkenschlag das ist die kopierte Verschlagwortung aus der normalen Bildansicht, wird wohl mit Semikolonen ausgegeben, aber in den Bildagenturen wird daraus ganz normal Kommas.
@Malachy habe noch nie irgendwas in den Metadaten geändert ausser die Keywords eingegeben. Kann es eventuell sein, dass man aus den Kameradaten den Kamerahersteller und den Kameratyp entfernen muss? Was ich mir aber nur schwer vorstellen, weil diese Daten ja nicht ersichtlich sind.
Re: Willkürliche oder gerechtfertigte Begründung?
Verfasst: Mi 24. Jun 2015, 18:10
von magann
Wie schaut es mit dem Beschreibungstext aus?
Die Keywords sind jedenfalls ok! Copyright Namen und Kamerahersteller sind egal!