Hallo,
ich habe erstmals meinen festgesetzten Mindestauszahlungsbetrag überschritten und vorhin sehr zu meiner Freude das Geld erhalten. Nun meine Frage: Wo finde ich denn eine Art Abrechnung fürs Finanzamt? Sowas müsste ich doch auf meiner Anbieterseite irgendwo finden, oder?
Udo
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Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Nö, gibt's nicht wirklich. Es gibt die "payment history", aber das ist nur eine einfache Tabelle Deiner Auszahlungen.
Ich nehm immer die Überweisungsdetails von Paypal, hat das FA noch nie gemeckert...
Ich nehm immer die Überweisungsdetails von Paypal, hat das FA noch nie gemeckert...
Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Da du wohl Einnahmen Ausgabenrechner bist, gilt für dich der Zahlungsfluss.
Nimm wie oben angeführt die Abrechnung von Paypal.
Bzw von deinem Konto.
Erst wenn das Geld verfügbar ist, ist es auch steuerlich relevant.
Bzw, Eventuell kommt es erst ab einem gewissen Jahresbetrag zu tragen.
Steuerberater fragen
Nimm wie oben angeführt die Abrechnung von Paypal.
Bzw von deinem Konto.
Erst wenn das Geld verfügbar ist, ist es auch steuerlich relevant.
Bzw, Eventuell kommt es erst ab einem gewissen Jahresbetrag zu tragen.
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Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Wie schon gesagt wurde, einfach den Paypal-Nachweis für den Zahlungseingang (+ Umrechnungsbeleg wenn Du Zahlungen in USD bekommst). Der Kontoeingang dürfte nicht reichen, da der Zufluss m.E. bereits auf Ebene Paypal stattgefunden hat (ab diesem Zeitpunkt hast Du Verfügungsgewalt über das Geld). Wenn Du erst später das Geld abrufst, wird das das Finanzamt nicht akzeptieren.
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Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Natürlich abzüglich der Aufwände.
Die Geldspesen sind kein Privatvergnügen
siehe unten!
Liebste Grüße
Svea
Zuletzt geändert von Svea am Di 9. Mai 2017, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Svea hat geschrieben::winke:
Erst wenn ich mein Geld tatsächlich habe, ist es zu verbuchen.
Genau das ist m.E. die Frage, wann hast Du das Geld? Solange die Auszahlungsgrenze nicht erreicht ist, definitiv nicht.
Wenn Du es abgerufen hat und der Eingang bei Paypal erfolgt ist, m.E. schon. Das ist ein Geschäftskonto wie jedes andere Bankkonto auch. Du hast volle Verfügungsgewalt über das Guthaben. Der Abruf von Paypal auf das Bankkonto ist dann m.E. eine normale Umbuchung von einem Geschäftskonto auf das andere.
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Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Siehe unten!
Zuletzt geändert von Svea am Di 9. Mai 2017, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Wenn ihr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht, was hier wohl meist der Fall sein wird, dann gilt das Zuflussprinzip. Sobald das Geld auf dem Konto ist, dann ist es als Einnahme zu verbuchen. Und da gilt paypal als ganz normales Bankkonto. Alle noch nicht ausgezahlten Beträge bei den Agenturen sind steuerlich noch nicht relevant.
Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Das Internet-Zahlsystem Paypal hat eine Banklizenz für die Länder der Europäischen Union erhalten.
PayPal hat von der luxemburgischen Bankbehörde eine Banklizenz für Europa erhalten und wechselte zum 2. Juli 2007 seinen eigenen Status zu einer Bank. Alle Konten von PayPal wurden an diesem Tage von PayPal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. PayPal wird seitdem von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Ein Guthaben auf einem PayPal-Konto ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen.
Somit erübrigt sich ja jedweilige Diskussion.
Liebste Grüße
Svea
PayPal hat von der luxemburgischen Bankbehörde eine Banklizenz für Europa erhalten und wechselte zum 2. Juli 2007 seinen eigenen Status zu einer Bank. Alle Konten von PayPal wurden an diesem Tage von PayPal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. PayPal wird seitdem von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Ein Guthaben auf einem PayPal-Konto ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen.
Somit erübrigt sich ja jedweilige Diskussion.
Liebste Grüße
Svea
Re: Abrechnungsforular fürs Finanzamt
Vielen Dank für Eure Antworten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss es reichen, eine Auszahlungsübersicht auf der SS-Seite sowie die Zahlungsdetails bei PayPal auszudrucken. Hoffentlich sieht es mein Steuerberater auch so, aber es wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben.
Udo
Udo
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