Seite 1 von 1

Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Fr 15. Okt 2021, 21:55
von Mo Berlin
Hallo,
ich habe einige Bilder von lost-places-Touren, die ich über entsprechenden Anbieter gebucht habe. Klar: man durfte da fotografieren für den privaten Gebrauch. Wie verhält es sich, wenn man die Fotos bei einer Agentur einreicht? Ist das dann auch noch "privat" oder sind die paar Cent Einnahmen, die man möglicherweise dafür erhält, dann schon "gewerblich" und bedürfen einer extra Genehmigung (vielleicht noch verbunden mit einer Gebühr, die wesentlich höher liegt als die Einnahmen :? ).
Hier z.B. ist ganz klar eine Aussage dazu getroffen worden (ist jetzt kein lost-place, aber egal):

https://www.spsg.de/forschung-sammlungen/bibliothek-fotothek-archive/fotothek/informationen-zur-bildnutzung-und-zur-kommerziellen-erstellung-von-bildmaterial/richtlinien-ueber-foto-film-und-fernsehaufnahmen/

Wie würdet Ihr hingegen das hier interpretieren: :?:

https://www.stiftung-hsh.de/presse/drehgenehmigung/

Für die angebotene Fototour gab es ja schon eine Genehmigung...
Von der Stasi-Haftanstalt gibt es bei shutter erstaunlich viele Bilder, manche sogar als kommerziell eingestellt. Letzteres besonders verwunderlich, weil ich bei shutter die Erfahrung gemacht habe, dass, sobald auch nur ein Hauch von Gebäude etwas größer im Bild ist, sofort abgelehnt wurde wegen möglicher fehlender bla...bla...bla. Letztlich ist mir kommerziell egal, dann eben redaktionell (darum geht's mir in meiner Frage nicht).
Mir geht's eher darum: dürfte ich die Bilder aus dem Knast z.B. überhaupt einstellen, ohne die vorher um Erlaubnis zu fragen und einen Obulus zu entrichten?
Genaugenommen habe ich welche aus dem angrenzenden Haft-Krankenhaus (was zur selben Stiftung gehört) - und davon gibt es bei shutter kein einziges... Wäre sozusagen ne Marktlücke 8-)
Will mir halt nur nicht unnötigen Ärger einhandeln...

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 14:04
von Mo Berlin
Hallo Ralf,
danke für die Antwort.
Die Stiftung, um die es geht, schreibt ja auch was zur Drehgenehmigung (2. link). Da steht:

Drehgenehmigung

Sie möchten in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen drehen oder unabhängig von den Rundgängen fotografieren? Nehmen Sie Kontakt mit der Pressestelle auf, damit wir über Ihr Projekt sprechen können.

Einige Bedingungen müssen erfüllt sein:

Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck lt. §2 des Stiftungserrichtungsgesetzes vom 21. Juni 2000 entsprechen.
Das Film- oder Fotoprojekt muss einen dokumentarischen Charakter tragen. Für fiktive oder andere Darstellungen, bei denen der Haftort Hohenschönhausen lediglich als Kulisse fungiert, wird keine Drehgenehmigung erteilt.
Das geplante Film- oder Fotoprojekt darf die Gefühle der früher in Berlin-Hohenschönhausen Inhaftierten nicht verletzen.
Die geführten Rundgänge haben jederzeit Vorrang und dürfen nicht behindert werden. Es ist daher nicht möglich, Bereiche abzusperren oder einzuschränken.
Anträge auf Drehgenehmigung werden von der Gedenkstätte unter inhaltlichen und logistischen Gesichtspunkten geprüft. Die Genehmigung erfolgt dann ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Einrichtung eine Filmkopie bzw. digitale hochaufgelöste Dateien kostenlos und zur weiteren nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Datum, Sendetermin und ausstrahlender Sender der Erstvorführung müssen der Gedenkstätte rechtzeitig mitgeteilt werden.


Zum einen war es ja schon eine offiziell gebuchte Fototour über https://www.go2know.de/event/stasi-haftkrankenhaus/, hatte also nichts mit den geführten Rundgängen zu tun, unsere Fotogruppe hatte das Teil für uns.
Dass selbstverständlich dokumentarische Aufnahmen erstellt werden, die niemandes Gefühle verletzten... versteht sich von selbt.
Was mich irritiert ist, dass sie im letzten Teil dann nur von Drehgenehmigungen, Sendetermin etc. sprechen. Ich dreh ja keinen Hollywood-Streifen dort :roll:

Die Stiftung preußische Schlösser (1. link) hat sich da, finde ich, präziser ausgedrückt:

I. Zustimmungsfreiheit

Das Fotografieren und Filmen ist in den Außenanlagen ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn es im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebs ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o. ä.) und ohne weiteres Personal (wie Models, Darsteller / Protagonisten, Visagisten, Stylisten, Assistenten o. ä.) unter Beachtung des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern erfolgt. Die Nutzung von Stativen und Blitzlicht ist im Außenbereich zulässig.

Die Verwendung von Drohnen ist grundsätzlich nicht gestattet: https://www.spsg.de/forschung-sammlunge ... nenverbot/.

Innenaufnahmen, die im Rahmen des regulären Besuchs ohne zusätzliche Technik und / oder Personal (wie oben beschrieben) angefertigt werden, sind zulässig, soweit das Fotografieren / Filmen nach Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt. Ausgenommen sind Bereiche mit ausdrücklich ausgewiesenem Fotografierverbot (z. B. Sonder­ausstellungen) und besonders gekennzeichnete Leihgaben.

Die Veröffentlichung und Verwertung der den Ziff. I.1 oder I.2 entsprechenden Fotografien und Filme ist ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn dies der Richtschnur des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht und mit Ansehen und Stellung der SPSG im Einklang steht.

Dazu gehört auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Social Media-Seiten, z. B. auf Facebook oder in Blogs, sowie auf Plattformen wie Wikimedia und Google. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotografien mit Motiven der SPSG in Bildportalen und die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen.


Im letzten Absatz steht ja ganz klar, dass Bildportale ok sind, sofern natürlich alle anderen Richtlinien (also respektvoller Umgang, keine Model-shootings etc.) erfüllt sind.

Ich mag da auch nicht anrufen... schlafende Hunde soll man ja manchmal lieber in Ruhe lassen ;)
Wäre halt schade um die Bilder, denn einige sind recht gut geworden. Und: wie gesagt, nicht von der Haftanstalt selber, sondern vom Krankenhaus auf demselben Gelände, und da gibt's halt noch kein einziges... ;)

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 14:17
von Heiko Küverling
Ich denke mal, das du in Hohenschönhausen im Rahmen einer normalen Besichtigung fotografiert hast. Dann kannst du die Bilder nur für den privaten Gebrauch nutzen.

Hohenschönhausen.PNG


Das einreichen bei Agenturen scheidet dann normalerweise aus. Agenturen verfolgen ja einen kommerziellen Zweck und wollen Geld verdienen (egal, ob sich ein Bild jemals verkauft oder nicht). Du könntest aber versuchen, nachträglich ein Property Release zu bekommen. Irgendeinen Preis werden die dir schon nennen (vielleicht bezahlst du auch nichts / hab ich auch schon erlebt).

Das Problem mit dem Ärger dem man bekommen kann geht übrigens in der Regel nicht von Eigentümern, Stiftungen oder ähnlichen aus, sondern von sogenannten Abmahnanwälten, die nichts weiteres zu tun haben, um den ganzen Tag das Internet nach möglichen Urheberrechtsverletzungen zu durchforsten.

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 14:26
von Mo Berlin
Nein, Heiko, es war keine "normale Führung", sondern lief ja schon über einen Fototouren-Anbieter: https://www.go2know.de/event/stasi-haftkrankenhaus/
... was mich schon 50,- Euro gekostet hat. Ein von der Stiftung selbst angebotener geführter Rundgang - wäre klar gewesen. War's aber nicht :)

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 14:47
von Heiko Küverling
Schau mal hier
Hohenschönhausen 2.PNG


steht auf der Seite des Anbieters.

Es gelten immer die Regeln vor Ort. Da dürfen sich auch die Veranstalter von Fototouren nicht darüber hinwegsetzen.
Versuchs ruhig mal mit dem Property Release. Oder frag einfach mal dort an.

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 15:23
von Mo Berlin
Alles klar - dann mach ich das lieber mal, bevor ich mich in die Nesseln setze.

Mich wundert nur, dass es von der Strafanstalt selbst recht viele Bilder bei shutter gibt... ich bezweifle, dass die alle 'n ordentliches release haben. Anyway, ich klär's mit denen ab und berichte Euch dann.

Vilene Dank für's Mitdenken :up:

Re: Gibt es bei redaktionellen Einreichungen Rechtliches zu beachten?

Verfasst: Sa 16. Okt 2021, 15:40
von Heiko Küverling
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle auf Nummer Sicher gegangen sind. Ich denke, das jeder von uns so ein par Bilder im Portfolio hat, die auf ähnliche Weise entstanden sind, und diese auch bei den Agenturen eingereicht wurden. Ich selbst hab auch Bilder aus Geschäften oder Museen. Ich hoffe aber, dass man nicht unbedingt erkennen kann, wo das ist (zumindest bilde ich mir das ein). Man kann halt keine Empfehlung aussprechen, solche Bilder einzureichen (muss am Ende jeder selbst wissen, ob er oder sie das Risiko eingeht.