https://research.wolterskluwer-online.de/document/c2bd6bd7-f438-4072-82b5-4af956329704
Grundsatzurteil zur vorherigen Diskussion, wann ist ein Fotograf Selbstständiger und wann Gewerbetreibender. Ich habe mich gegenüber dem Finanzamt als Selbstständiger gemeldet und keine Gewerbeanmeldung gemacht. Weil ich nicht im Interesse von Auftraggebers tätig werde, keine werblichen Fotos machen, sondern das Zeitgeschehen dokumentiere. Das Finanzamt hat das so akzeptiert und Zoonar auch.
Vermutlich ist es dem einfach FA egal, weil die Gewinne derzeit eh nicht ausreichen um den Gewerbesteuerfreibetrag zu überschreiten und Zoonar will nur eine USt.-ID. Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer kann ich nicht sein, da ich privat auch noch vermiete und da eine Gewerbefläche zur Umsatzsteuer optiert habe.
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