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Menschen in der Stadt, im Park oder sonst wo an öffentlichen Plätzen fotografieren?!

Fragen zum Urheberrecht, Bildklau, Verträge...
Mike
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Beiträge: 22
Registriert: Mo 6. Jun 2016, 09:25

Menschen in der Stadt, im Park oder sonst wo an öffentlichen Plätzen fotografieren?!

Beitragvon Mike » Di 14. Jun 2016, 16:56

Hallo, ich mal wieder... XD ich spiele mit den Gedanken einfach mal in die Stadt zu gehen und Fotos zu machen von Menschen, Kirchen Denkmäler usw...nur habe ich große Angst gegen irgendein Menschliches Gesetz zu verstoßen und womöglich auch noch Strafen zu kassieren. Habe zwar schon Artikel von Herrn Kneschke und einem Rechtsanwalt gelesen, aber irgendwie ist das Thema sehr zwiespaltig!? Zum einen darf ich Menschen mit (mündlicher - besser noch schriftlicher Erlaubnis) fotografieren, heißt dass das ich jeden den ich fotografieren möchte um Erlaubnis bitten muss (schriftlich?) wenn mündlich, habe ich bei einer Anzeige keine Beweise das die Person es mir erlaubt hat.....aber ich kann doch auch nicht jeden fragen ob ich darf und er mir das Model Release unterschreibt?! anders sieht es in Gruppen aus, da darf ich wiederum fotografieren, nur darf ich dann auch ohne Release die Bilder veröffentlichen? Ich weis nicht genau was und was ich nicht darf, weils eben sehr komplex ist...wie geht ihr da vor? fragt ihr jeden Passanten? veröffentlicht ihr die Bilder auch? brauch ich dazu dann auch wieder einen Release Vertrag? wenn ich diese Bilder dann auch noch auf ne Stockfotoseite laden will, brauche ich da immer was schriftliches? woah........ möööööööp XD Danke schonmal

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michaeljberlin
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Re: Menschen in der Stadt, im Park oder sonst wo an öffentlichen Plätzen fotografieren?!

Beitragvon michaeljberlin » Mi 15. Jun 2016, 10:52

Mike hat geschrieben:Hallo, ich mal wieder... XD ich spiele mit den Gedanken einfach mal in die Stadt zu gehen und Fotos zu machen von Menschen, Kirchen Denkmäler usw...nur habe ich große Angst gegen irgendein Menschliches Gesetz zu verstoßen und womöglich auch noch Strafen zu kassieren. Habe zwar schon Artikel von Herrn Kneschke und einem Rechtsanwalt gelesen, aber irgendwie ist das Thema sehr zwiespaltig!? Zum einen darf ich Menschen mit (mündlicher - besser noch schriftlicher Erlaubnis) fotografieren, heißt dass das ich jeden den ich fotografieren möchte um Erlaubnis bitten muss (schriftlich?) wenn mündlich, habe ich bei einer Anzeige keine Beweise das die Person es mir erlaubt hat.....aber ich kann doch auch nicht jeden fragen ob ich darf und er mir das Model Release unterschreibt?! anders sieht es in Gruppen aus, da darf ich wiederum fotografieren, nur darf ich dann auch ohne Release die Bilder veröffentlichen? Ich weis nicht genau was und was ich nicht darf, weils eben sehr komplex ist...wie geht ihr da vor? fragt ihr jeden Passanten? veröffentlicht ihr die Bilder auch? brauch ich dazu dann auch wieder einen Release Vertrag? wenn ich diese Bilder dann auch noch auf ne Stockfotoseite laden will, brauche ich da immer was schriftliches? woah........ möööööööp XD Danke schonmal


In Deutschland gehört es zum Persönlichkeitsrecht, dass ich bestimmen darf, ob und wie Bilder von mir veröffentlicht werden. Wenn du ein Bild schiesst, in dem ich erkennbar vorkomme, darfst du das ohne meine Einwilligung nicht veröffentlichen. Und "veröffentlichen" heisst, anderen Menschen zu zeigen, das fängt also schon mit Facebook an.

Es gibt auch eine "stillschweigende Einwilligung". Ich bin ab und zu mit anderen Fotografen zusammen unterwegs. Da macht man halt auch Fotos voneinander und davon zeigt man dann halt auch welche bei Facebook oder Instagram. Wenn man an sowas teilnimmt, dann akzeptiert man im Prinzip auch stillschweigend, dass solche Bilder in der (Halb-)Öffentlichkeit zu sehen sind. Ähnliches gilt, wenn ich offensichtlich bemerke, dass du mich fotografierst und dann womöglich noch in die Kamera lächle. Allerdings liegt das Risiko hier immer beim Fotografen. Die klassische "Streetfotografie" ist in Deutschland also eigentlich nicht erlaubt.

Auch das mit "Gruppen" wird von Fotografen gerne etwas zu weit ausgelegt. Wenn ich mit meinen Freunden im Park ein Picknick mache, darfst du mich trotzdem nicht fotografieren und Bilder veröffentlichen. Auch wenn 50 Leute auf dem Bild zu sehen sind. Es gibt lediglich Ausnahmeregelungen für Berichterstattung über relevante Geschehnisse. Wenn jemand an einer Demonstration teilnimmt, dann kann er sich über eine Veröffentlichung eines Bildes nicht beklagen, sofern wirklich über die Demonstration berichtet wird und das Foto auch klar die Demonstration zeigt. Eine zweite Ausnahme ist, wenn Menschen als "Beiwerk" zu sehen sind, für das eigentliche Bild also keine grosse Rolle spielen. Wenn ich das Brandenburger Tor fotografiere, sind da halt auch 20 Touristen mit dem auf dem Foto. Wenn ich morgen noch mal dasselbe fotografiere, sind es andere Menschen, aber die Bildaussage an sich bleibt die gleiche. Aber dann darf ich halt auch nicht den Fokus auf das Pärchen legen, das sich gerade vor dem Tor küsst. Sondern die Menschen müssen in dem Bild offensichtlich "zufällig gerade da" gewesen sein.

Wenn wir dann noch über Stockfotografie reden, dann geht es ja nicht mehr "nur" um die Veröffentlichung, sondern um die Nutzung für werbliche Zwecke. Da reicht dann ein Lächeln nicht mehr als Nachweis, dass ich damit einverstanden gewesen sein soll, dass die CSU eines Tages mich auf einem Plakat verwendet. Also ist es ganz logisch, dass hier etwas Schriftliches zu vereinbaren ist.

Daher findest du bei Stockagenturen auch nicht wirklich irgendwelche zufälligen Schnappschüsse von unterwegs, sondern Bilder mit Models, die man gezielt dafür aussucht, bucht, bezahlt, fotografiert usw.
Mein Buch: Stockfotografie - Mit Fotolia, Shutterstock & Co Geld verdienen: http://bit.ly/2cyx2Vx
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