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Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:19
von Mainiac
Hallo,
angenommen Fotograf X stellt ein Stockfoto bei Agentur Y ein. Das Foto wird von Firma Z gekauft und in einer großen Zeitschrift veröffentlicht.
Nun verletzt das Foto die Rechte einer anderen Person, welche entsprechende Schritte einleitet, so dass die restliche Auflage der Zeitschrift vernichtet werden muss.
Wer haftet für den Schaden, Fotograf oder Agentur? (Ggf. ist noch zu unterscheiden, ob der Fotograf bei der Frage nach PR/MR gelogen hat nicht.)
Natürlich findet hier keine Rechtsberatung statt, aber vielleicht kennt jemand entsprechende Regularien.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Do 29. Sep 2016, 17:30
von Gabriele
Ich kenne mich mit dem Thema eigentlich nicht aus da ich nie Menschen fotografiere aber aus meiner Sicht würde ich folgendes sagen:
1. Der Vertrag mit dem Model ist nicht gefälscht, dass Model hat aber rechtliche Schritte eingeleitet. Dann müsste eigentlich das Model haften.
2. Der Vertrag mit dem Model ist gefälscht. Das kann die Agentur ja nicht ahnen, sie muss sich auf die Richtigkeit der Verträge verlassen. Somit haftet für mich der Fotograf.
Zumindest sehe ich das so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Agentur haften muss.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Do 29. Sep 2016, 21:42
von Mainiac
Um bei Deinem Beispiel mit dem Model zu bleiben: MR ist ok, aber auf den Fotos ist z. B. ein Logo einer Firma zu sehen, das sowohl Du als auch Fotolia nicht erkannt hat. Haftung trägt schätzungsweise der Fotograf, und dann ist das ein Risiko, dass dessen Leben im Schadensfall komplett verändern kann.
Kann man sich dagegen versichern?
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 05:15
von Gabriele
Mainiac hat geschrieben:Um bei Deinem Beispiel mit dem Model zu bleiben: MR ist ok, aber auf den Fotos ist z. B. ein Logo einer Firma zu sehen, das sowohl Du als auch Fotolia nicht erkannt hat. Haftung trägt schätzungsweise der Fotograf, und dann ist das ein Risiko, dass dessen Leben im Schadensfall komplett verändern kann.
Kann man sich dagegen versichern?
Achso ein Logo, dass ging aus deiner ersten Frage nicht hervor. Aber egal, es gibt Versicherungen. Eine Berufshaftplficht für Fotografen:
https://www.finanzchef24.de/versicherung/fotograf
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 07:43
von Mainiac
Hallo Gabriele,
das mit dem Logo war ein spontanes Beispiel. Es könnte auch um ein Gebäude im Hintergrund gehen, das Geschmacksmuster eines Gadgets oder das Hausrecht einer Bank, Rechte von Dritten eben.
Der Hinweis auf die Berufshaftplicht ist sehr hilfreich, danke! Damit relativiert sich die Frage nach der Haftung und meine Ursprungsfrage wird damit einigermaßen obsolet.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 09:50
von limbi007
Gabriele hat geschrieben:Mainiac hat geschrieben:Um bei Deinem Beispiel mit dem Model zu bleiben: MR ist ok, aber auf den Fotos ist z. B. ein Logo einer Firma zu sehen, das sowohl Du als auch Fotolia nicht erkannt hat. Haftung trägt schätzungsweise der Fotograf, und dann ist das ein Risiko, dass dessen Leben im Schadensfall komplett verändern kann.
Kann man sich dagegen versichern?
Achso ein Logo, dass ging aus deiner ersten Frage nicht hervor. Aber egal, es gibt Versicherungen. Eine Berufshaftplficht für Fotografen:
https://www.finanzchef24.de/versicherung/fotograf
Keine einzige Versicherung wird dir diesen Fall mit dem Logo absichern. Alles was mit Urheberrechten zu tun hat, blockieren die Versicherer - da die Kosten nicht kalkulierbar sind. Ich habe in den letzten Jahren bei zig Versicherungen angefragt - keine Chance. Ich betrachte dies als Berufsrisiko.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 10:04
von Mainiac
Ich habe jetzt das Kleingedruckte nicht gefunden, aber unter o.g. Link findet sich diese Formulierung:
"Versichert ist ein vom Versicherungsnehmer schuldhaft verursachter Verstoß gegen ein Schutz- und Urheberrecht, beispielsweise gegen ein Marken- oder ein Persönlichkeitsrecht. Versichererabhängig sind auch Kartellrechts-, Patentrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen versichert."
Klingt für mich, als wäre das mit dem Logo enthalten. Oder wird das dann im Kleingedruckten relativiert?
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 11:29
von limbi007
Mainiac hat geschrieben:Ich habe jetzt das Kleingedruckte nicht gefunden, aber unter o.g. Link findet sich diese Formulierung:
"Versichert ist ein vom Versicherungsnehmer schuldhaft verursachter Verstoß gegen ein Schutz- und Urheberrecht, beispielsweise gegen ein Marken- oder ein Persönlichkeitsrecht. Versichererabhängig sind auch Kartellrechts-, Patentrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen versichert."
Klingt für mich, als wäre das mit dem Logo enthalten. Oder wird das dann im Kleingedruckten relativiert?
Das ist eine gute Frage. Dazu muss ich das Kleingedruckte lesen. Wenn das tatsächlich so wäre, dann ist das ein Novum. Ich versuche schon seit Jahren eine Versicherung zu finden, wo das Urheberrecht mit abgesichert wird. Ich stehe auch im Kontakt zu einigen Anwälten und auch sie konnten mir keinen Versicherer nennen. Und wie oben geschrieben, direkte Anfragen bei den Versicherungen wurden allesamt abgelehnt.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 12:44
von Gabriele
Mainiac hat geschrieben:Ich habe jetzt das Kleingedruckte nicht gefunden, aber unter o.g. Link findet sich diese Formulierung:
"Versichert ist ein vom Versicherungsnehmer schuldhaft verursachter Verstoß gegen ein Schutz- und Urheberrecht, beispielsweise gegen ein Marken- oder ein Persönlichkeitsrecht. Versichererabhängig sind auch Kartellrechts-, Patentrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen versichert."
Klingt für mich, als wäre das mit dem Logo enthalten. Oder wird das dann im Kleingedruckten relativiert?
Wenn dieser Text auf der Seite von dem Link steht, würde ich eher nochmal genauer hinsehen. Kann gut sein, dass dieser Passus bei den AGBs der Versicherungen nicht aufgeführt ist und Finanztest das einfach so reingeschrieben hat. Wäre nicht das erste mal das falsche Texte bei solchen Webseiten auftauchen.
Re: Haftung bei Rechtsverletzung
Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 17:17
von Mainiac
Gabriele hat geschrieben:Mainiac hat geschrieben:Wenn dieser Text auf der Seite von dem Link steht, würde ich eher nochmal genauer hinsehen. Kann gut sein, dass dieser Passus bei den AGBs der Versicherungen nicht aufgeführt ist und Finanztest das einfach so reingeschrieben hat. Wäre nicht das erste mal das falsche Texte bei solchen Webseiten auftauchen.
Ja, das ist auch meine Erfahrung bei ähnlichen Portalen. Als Preis-/Leistungssieger ging bei mir die Hiscox-Versicherung hervor, in deren Vertragsbedingungen das hier steht:
"Versicherungsschutz besteht bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten, wie z.B.:
− Persönlichkeitsrechte,
− Namensrechte,
− Markenrechte,
− Lizenzrechte."
Sieht für mich gut aus, auch wenn man natürlich noch das weiter Kleingedruckte sichten muss.