Seite 1 von 1

Abtretung der Rechte?

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 00:35
von Franke
Hallo Zusammen,

bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage:

Kann man auch ein Portfolio zur Verwertung kaufen? Wenn z. B. ei n Fotograf keine Lust mehr hat auf Stockfotografie und sein Portfolio gegen Einmalzahlung an einen Dritten abtreten will? Und ein anderer sein Portfolio damit erweitern will?

Gibt's sowas im echten Leben?

LG

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 09:08
von magann
Willkommen hier im Forum :-)

Ich kenne niemanden, der sein Portfolio verkauft hat oder jemanden, der eines eingekauft hat. Aber warum soll es das nicht geben? Alles hat seinen Preis und wenn ein Fotograf ein interessantes Portfolio verkaufen möchte, dann gibt es dafür sicher Angebote.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 08:23
von Gabriele
Auch von mir ein herzliches Willkommen :)

Meiner Meinung nach hat die Sache aber einen Hacken: die meisten Agenturen verlangen eine Bestätigung, dass man der Urheber der Bilder ist. Wenn du ein Portfolio kaufst, bist du zwar der Eigentümer, aber nicht der Urheber. Das ist immer der Fotograf.

Gruß
Gabriele

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 13:31
von WaxL
Dh. es ist nicht möglich Bilder die man aus einer Verlassenschaft (Alleinerbe) hat anzubieten?

Ich wollte mich disbezüglich mal erkundigen. Shutterstock schreibt zwar über eine Prodzedur um 'Vintage' Fotos zu verwenden, aber in dem Fall geht es um simple Digitalfotos.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 13:40
von Claudio
Vielleicht ist das so ein bisschen wie bei den Releases. Wenn ich die Wohnung eines Freundes für Fotos nutze, muss ich sein Einverständnis bringen. Er bleibt natürlich Besitzer/Eigentümer der Wohnung, aber ich habe das Recht, die Fotos zu vermarkten. Im Falle eines Erbes oder Verkaufs wäre der eigentliche Fotograf zwar der Ersteller der Fotos (das kann man ja gar nicht abtreten), aber die Veräußerungsrechte wären per Vertrag/Erbschein abgetreten. Keine Ahnung, ob das juristisch so zu sehen ist, ich könnte mir so ein Konstrukt aber vorstellen. :?

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 14:38
von Gabriele
Bei einem Erbe sieht die Sache schon ganz anders aus. Da lebt der eigentliche Urheber ja nicht mehr.


Mit einem Releases kann man das alles überhaupt nicht vergleichen. Sind zwei völlig verschiedene Dinge da es ja um den Urheber der Fotos geht und nicht um das Motiv.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 14:46
von Claudio
Gabriele hat geschrieben:Mit einem Releases kann man das alles überhaupt nicht vergleichen. Sind zwei völlig verschiedene Dinge da es ja um den Urheber der Fotos geht und nicht um das Motiv.

Das weiß ich natürlich. Trotzdem werden ja in beiden Fällen Rechte abgetreten. Einmal das Recht am eigenen Bild und einmal Teile des Urheberrechts als Nutzungsrechte.

Gut erklärt ist das aber hier.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 15:08
von WaxL
Gut, bei dem Link steht das durch Erbe das Urheberrecht übergeht.

Ich denk auch das es vom Recht her kein Problem ist (österreichischem Recht in meinem Fall), aber ich Frag mich ob die Agenturen da ihre eigenen Regeln haben.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Di 20. Feb 2018, 16:02
von dirkr
Prinzipiell sollte das auf jeden Fall gehen.

Es gibt ja auch - im Microstock-Business - einige große "Factories", bei denen angestellte Fotografen arbeiten, und das copyright ihrer Bilder (was nicht das Gleiche ist wie das deutsche Urheberrecht) an die Firma abtreten, und die Firma lädt die Bilder bei den Agenturen hoch.

Die meisten Agenturen sind ja nicht aus Deutschland und interessieren sich weniger für das deutsche Urheberrecht als für das angelsächsische copyright. Und das ist übertragbar.

Was genau die jeweilige Agentur da an Schriftkram für haben will, musst Du die halt fragen.

Re: Abtretung der Rechte?

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 15:23
von DoctorG
Gibt es bei Adobe nicht sogar Sub-Accounts für diesen Zweck?
Ich kann doch auch mehrere Fotografen in meinem Team anstellen, um Stockbilder zu produzieren.

Formal bleibt man in D zwar Urheber, aber wichtig sind ja die Nutzungsrechts. Dasselbe Problem hat ja auch jeder Entwickler. Das muss natürlich vertraglich geregelt sein, aber dann sehe ich (Rechtsleie) kein prinzipielles Problem. Ein Gang zum Anwalt dürfte da aber unvermeidlich sein.