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Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Fragen zum Urheberrecht, Bildklau, Verträge...
spreefischer
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Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon spreefischer » Do 14. Feb 2019, 00:41

Hallo liebe Leute,

Ich bin seit geraumer Zeit im Besitz einer historischen Fotosammlung, die Bilder befinden sich auf Glasdias und sind zum Teil coloriert, das bedeutet von Hand eingefärbt. Die Motive sind quer durch Europa, Deutschland (Ruhrgebiet/Wuppertal), Schweden, Norwegen, Schweiz, Italien, aber auch Motive aus Algier, oder Port Said. Sehr interessant. Gerne würde ich diese nun digitalisieren lassen und einer Stockfotoagentur anbieten. Ist so etwas interessant?
Die andere Frage ist inwiefern ich hier beim Urheberrecht etwas beachten muss, die Fotos sind ungefähr bis Mitte der 1920er Jahre, viele datieren deutlich vor dem ersten Weltkrieg.

Danke schonmal im Voraus!

mwagner159
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon mwagner159 » Fr 15. Feb 2019, 10:42

Hast Du da Informationen über den Fotografen? Nach deutschen Urheberrecht erlischt dies wohl 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen und es müsste halt geregelt sein, dass Du mit deinem Kauf auch die Verwertungsrechte übernommen hast oder ob es der reine physische Bestand ist.

An Shutterstock etc. würde ich solche Bilder nicht geben. Sondern eher an Agenturen, die sich auf "Vintage" spezialisiert haben. "V for Vintage" fällt mir spontan ein, vielleicht auch "United Archives" sofern es die Agenturen noch gibt.

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Heiko Küverling
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon Heiko Küverling » Fr 15. Feb 2019, 15:45

So weit ich weiß ist das Verwertungsrecht nur ein Bestandteil des Urheberrechts. Wenn dieses nach 70 Jahren erloschen ist, dann ist das Verwertungsrecht auch erloschen.
Und warum nicht Shutterstock ?
Bei Shutterstock sowie Adobe (auch bei anderen Agenturen) finden sich so einige historische Bilder, was darauf hindeutet, dass die dort angenommen werden.

Hier noch ein nützlicher Link: https://www.fotorecht-seiler.eu/fotogra ... eberrecht/

mwagner159
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon mwagner159 » Fr 15. Feb 2019, 17:06

Heiko Küverling hat geschrieben:Und warum nicht Shutterstock ?
Bei Shutterstock sowie Adobe (auch bei anderen Agenturen) finden sich so einige historische Bilder, was darauf hindeutet, dass die dort angenommen werden.

Kann man natürlich machen wenn pro Download und Royalty-Free abgerechnet werden soll. Mein Fall wäre es jedenfalls nicht. Das Material wäre eventuell für Geschichtsbücher interessant und Schulbuchverlage wenden sich noch oft an Spezialagenturen. akg-images fällt mir hier noch spontan ein.

Franke
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon Franke » Sa 2. Nov 2019, 12:39

Mir ist sowas schon abgelehnt worden, obwohl sogar draufgedruckt war, das die Aufnahme aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts war.

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Claudio
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon Claudio » Sa 2. Nov 2019, 14:02

Franke hat geschrieben:Mir ist sowas schon abgelehnt worden, obwohl sogar draufgedruckt war, das die Aufnahme aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts war.

Das heißt aber nicht, dass man so ein Bild verkaufen darf. Hierzu gibt es viele Irrtümer.

§ 64 UrhG hat geschrieben:Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Es zeigt sich also, dass die Dauer beim Urheberrecht nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung. Schreibt ein 20 jähriger Autor also einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden.

Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über. In diesem Zeitraum können die hinterbliebenen Angehörigen über eine Verwertung der Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen. Zudem sind sie die Begünstigten der Einnahmen, die die Verwertung der Werke erzielt.

Laut § 69 UrhG beginnt die Berechnung für die Dauer des Urheberrechts mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheber verstirbt.

Genau genommen müsste man vor einer Nutzung also prüfen, wann der Fotograf verstorben ist und ob es Erben gibt. Denn wenn es Erben gibt, kann das Foto aus den 1930igern noch gar nicht rechtefrei sein, selbst wenn der Fotograf, nachdem er den Auslöser gedrückt hat, gleich verstorben wäre. Hat er aber noch nach 1950 gelebt, wäre selbst sein persönliches direktes Urheberrecht noch gar nicht erloschen.
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden. ;)

Franke
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Re: Historische Bildersammlung Urheberrrecht etc.

Beitragvon Franke » Sa 2. Nov 2019, 14:44

Danke für die Info.


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