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Wann trägt ein Foto den „exklusiven“ Fotostatus?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:20
von AllesSuper
Hallo,

Ich habe mich schon öfters gefragt, was ein exklusives Foto definiert. Genauer gefragt, gibt es dafür anschauliche Definitionen?

Angenommen ich möchte den Exklusivitätshaken bei einer Stockagentur anklicken, aber -ähnliche- Fotos auf anderen Platzformen verkaufen, wo ist uns Fotografen dort die Grenze gesetzt.

Fall1 - andere Datei: Ich habe meine Kamera auf ein Stativ gesetzt und mache in kurzem zeitlichen Abstand zwei so weit es geht identische Fotos. Es sind 2 unterschiedliche Dateien, darf ich das 2. Foto dennoch nicht woanders anbieten, wenn ich mich für die Bild 1-Exklusivität entschieden habe?

Fall2 - ich bearbeite die Datei (deutlich) anders und/oder schneide das finale anders zu - 2 unterschiedliche Werke oder nicht, da die Grundlage in dem Fall die gleiche Ausgangsdatei ist?

Fall3 - ich ändere die Aufnahmeposition mehr oder weniger deutlich; wo ist uns hier die Grenze gesetzt?

Fall4 - identisches Foto, bei mit anderer Ausrüstung (andere Kamere bei gleicher/vergleichbarer Brennweite des Objektivs?

Falls jemand dazu eine Ahnung hat, vielen Dank vorab und eine angenehme Weihnachtszeit :).

Re: Wann trägt ein Foto den „exklusiven“ Fotostatus?

Verfasst: So 13. Dez 2020, 18:53
von Gartenphilosophin
Damit hebelst Du die Exklusiviät meines Erachtens selber aus.
Warum?

Wenn ein Motiv zweimal fotografiert wurde und sich nur anhand der Bildnummer unterscheiden, dann ist dasin meinen Augen Sophisterei.
Meist, wenn man da selber macht, freut man sich an diesem "Trick", wenn man dann damit konfrontiertwird, weil jemandanders auch auf dieIdee gekommen ist, dannärgert man sich über diese Art, "Exklusivität" herzustellen.
Willst Du exklusives Material liefern, dann liefere exklusiv und streue vielleicht verschiedene Bilder exklusiv.

Re: Wann trägt ein Foto den „exklusiven“ Fotostatus?

Verfasst: So 13. Dez 2020, 21:55
von dirkr
Meine Meinung:

Keiner (!) der von dir angebrachten vier Fälle ergibt Aufnahmen, von denen man eine exklusiv auf der einen Plattform und die andere dann woanders anbieten kann.

Wie genau die formale Definition für Exklusivität ist, kann sich ja von Agentur zu Agentur unterscheiden, aber die Intention ist ähnlich: Man möchte Bilder anbieten, die die Kunden nicht auch auf anderen Plattformen finden können. Und das würdest du damit untergraben.

Einzig bei Fall 2 (anderer Zuschnitt/Bearbeitung) kann man natürlich Extremfälle konstruieren (nehme einmal die linke Hälfte eines Landschaftsfotos, einmal die rechte Hälfte), die zwei echt unterschiedliche Bilder ergeben.

Ansonsten würde ich sagen: Finger weg!
Im Zweifel haben nämlich auch alle Agenturen in ihren Verträgen irgendwo einen Passus, dass sie dich ohne Angabe von Gründen rausschmeißen können. Und da hilft dann eine Argumentation nicht, dass man sich ja an die Buchstaben der Regelung (wenn auch nicht an den Geist) gehalten hätte.