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Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Mo 13. Mai 2019, 13:25
von FrankRT
Hallo macht jemand von euch seine Gewinn Verlustrechnung bei der Steuer selber? Bei den geringen Einnahmen loht der Steuerberater überhaupt nicht bzw. ist viel zu teuer. Hat jemand Tipps und Hinweise bzw. könnte ich mich mit einigen Fragen mal an ihn wenden? Bin für Infos dankbar.

VG. Frank

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Mo 13. Mai 2019, 22:51
von Claudio
Ich gestehe, dass wir die Einnahmen gar nicht angeben, solange die Kosten für Anschaffungen wie neue Objektive im selben Jahr die Einkünfte bei Weitem übersteigen. Eine Minderung der "normalen" Einkommenssteuer durch diesen Verlust lohnt meines Erachtens nicht, da man das Minus zurückzahlen muss, sowie das Finanzamt der Fotografie den Stempel Hobby aufdrückt. Und einen echten Gewinn gibt es durch die Anschaffungen nicht. Also wozu die Bürokratie?

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Di 14. Mai 2019, 23:58
von misunde
Hallo Frank,
unser Einkommen stammt aus verschiedenen Quellen und wir machen unsere Steuererklärung trotzdem mittlerweile selbst.
Profi bin ich darin jedoch absolut nicht.

Die Stockfotografie läuft beim hiesigen Finanzamt unter der Sparte: "Grafik- und Kommunikationsdesign" mit eigener Steuernummer. Darunter rechne ich die entsprechenden Einnahmen und natürlich alle passenden Ausgaben ab: z. B. Props, anteilig Internet, Büromaterial, Fahrtkosten zu "fotogenen" Orten ...
Teures Equipment wird über mehrere Jahre abgeschrieben.
Food abzusetzen habe ich mich allerdings noch nicht getraut, das wird ja anschließend auch gegessen. ;)

Als Kleinunternehmer (in dieser Sparte) mit einer Umsatzgrenze von 17.500 € brauche ich nicht zu Bilanzieren und bin Umsatzsteuer-befreit. Das vereinfacht die Sache sehr.
Selbst wenn, wie letztes Jahr, die Grenze mal überschritten wird, ist das nicht problematisch, weil die meisten Agenturen ihren Sitz im Ausland haben. Diese Agentureinnahmen werden dann in - Zeile 58 / Übrige nichtsteuerbare Einnahmen/ Leistungsort Ausland - angegeben.

Übrigens, wenn mir etwas trotz Recherche unklar ist, frage ich direkt im Finanzamt nach.
Bei uns sind die sehr nett und geben gerne (unverbindliche) Auskunft, was mir schon mehrmals einen Batzen Geld gespart hat.

Liebe Grüße
misunde

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 10:39
von hera
Ich dachte, dass alle Einnahmen, auch die ausländischen, zu den Umsätzen gezählt werden. Liegen alle Umsätze mit Mehrwertsteuer bei über 17.500 € kann man die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr in Anspruch nehmen.

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 12:33
von misunde
Hallo Hera,

das dachte ich auch, wurde aber vom Finanzamt belehrt und hab das jetzt ungefähr so verstanden:

Natürlich müssen alle Einnahmen, auch die ausländischen, in der Steuererklärung angegeben werden.
Für den Status als Kleinunternehmer ist aber nur der steuerbare Umsatz relevant.
Bestimmte Dienstleistungen an Unternehmen in Drittländern sind nicht steuerbar und fallen also nicht darunter.

Sonstige Leistung (Dienstleistung) sind z. B.:
• Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten
• auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

Entscheidend ist, ob sich der steuerlich relevante Leistungsort im Inland oder im Ausland befindet.
Katalogleistungen (wie z.B. die ebengenannte Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten), die an Unternehmer oder Nichtunternehmer mit Sitz im Drittland (außerhalb EU) erbracht werden, sind nicht hier, sondern im Drittland steuerbar.

Das Ganze allerdings ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Liebe Grüße
misunde

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 14:40
von hera
Hallo misunde,

okay, vielen Dank für dein Ausführungen! Ich werde mich noch einmal näher damit beschäftigen.

Viele Grüße, Hera

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 10:21
von FrankRT
Danke erst mal für die Antworten. Ich habe es jetzt auch das erste mal angemeldet und werde es 1 mal beim Steuerberater machen lassen.


Mfg.Frank

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 10:27
von FrankRT
Claudio hat geschrieben:Ich gestehe, dass wir die Einnahmen gar nicht angeben, solange die Kosten für Anschaffungen wie neue Objektive im selben Jahr die Einkünfte bei Weitem übersteigen. Eine Minderung der "normalen" Einkommenssteuer durch diesen Verlust lohnt meines Erachtens nicht, da man das Minus zurückzahlen muss, sowie das Finanzamt der Fotografie den Stempel Hobby aufdrückt. Und einen echten Gewinn gibt es durch die Anschaffungen nicht. Also wozu die Bürokratie?


das du da aber keinen Fehler machst. Wenn du über die 410 Euro im Jahr kommst die du Steuerfrei hast musst du normal schon versteuern. Ich glaube bis 800 Euro ist es pauschal und nicht ganz so viel und dann wird es mehr. Aber wenn du sagen wir 1500 Euro für die Bilder bekommst und ein Objektiv für 1500 Euro kauft und dir denkst das hebt sich damit auf ist das glaube ich nicht richtig .

VG Frank

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 20:55
von Claudio
FrankRT hat geschrieben:
Claudio hat geschrieben:Ich gestehe, dass wir die Einnahmen gar nicht angeben, solange die Kosten für Anschaffungen wie neue Objektive im selben Jahr die Einkünfte bei Weitem übersteigen. Eine Minderung der "normalen" Einkommenssteuer durch diesen Verlust lohnt meines Erachtens nicht, da man das Minus zurückzahlen muss, sowie das Finanzamt der Fotografie den Stempel Hobby aufdrückt. Und einen echten Gewinn gibt es durch die Anschaffungen nicht. Also wozu die Bürokratie?


das du da aber keinen Fehler machst. Wenn du über die 410 Euro im Jahr kommst die du Steuerfrei hast musst du normal schon versteuern. Ich glaube bis 800 Euro ist es pauschal und nicht ganz so viel und dann wird es mehr. Aber wenn du sagen wir 1500 Euro für die Bilder bekommst und ein Objektiv für 1500 Euro kauft und dir denkst das hebt sich damit auf ist das glaube ich nicht richtig .

VG Frank

Hmm, letztendlich kann man doch Verluste immer gegenrechnen, oder? Davon leben ja auch alle großen Konzerne. ;)

Re: Gewinn Verlustrechnung Steuer

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 21:38
von dirkr
Ja, aber größere Anschaffungen musst Du über mehrere Jahre abschreiben...