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Der Weg zum Finanzamt

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
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magann
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon magann » Mi 19. Nov 2014, 09:50

@Bea:
Wenn du wie ein normaler Fotograf arbeitest, dann wirst du wohl auch in die Handwerkskammer müssen!
Wenn du ohne Aufträge arbeitest und "nur" Lizenzen über Onlineshops verkaufst, dann wirst du die Handwerkskammer evtl. nicht brauchen.

Ich würde die beim Gewerbeamt mal mit der Frage konfrontieren, ob eine Handwerkskammer nicht für Fotografen ist, die auftragsbezogen arbeiten, du aber Lizenzen verkaufst, von Bildern, die du ohne Aufträge produzierst. Bist du bei der KSK? Dann sag denen, dass du deine Arbeiten als Kunst verstehst und somit auch als Künstlerin verstanden werden möchtest und nicht als Handwerkerin. Das sollte die beim Gewerbeamt jedenfalls ins Grübeln bringen ;-)

Ob das was bringt, ob du dich damit in einer Grauzone befindest kann ich dir natürlich auch nicht sagen.

Wozu hast du denn eine UG gegründet? Ging dein Vorhaben nicht ohne?
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Bea
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Bea » Mi 19. Nov 2014, 11:01

Ich habe seit einigen Jahren eine Firma und ich wollte diese als haftungsbeschraenkt eintragen lassen,um nicht mit meinem privaten Geld drin zu stecken.Mein Steuerberater meinte das es besser ist die Fotoagenturen auch ueber die Firma laufen zu lassen,steuerlich macht es eh keinen Unterschied,ich bin als Privatperson auch noch als selbstaendige Schriftstellerin eingetragen und bin da auch ueber der Grenze von dem steuerfreien Betrag.Und ich kann so auch die Fotoausruestung gut ueber die Firma abschreiben.Derzeit verkaufe ich die Bilder nur ueber Agenturen,kein direkter Verkauf oder Kundenauftraege.

Koljaiczek
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Do 20. Nov 2014, 13:15

Bin eben zurück von der Gründermesse. Leider bin ich nicht wirklich schlauer als vorher. Ich befürchte, dass ich einfach schon zu gut informiert war :?

Zuerst war ich bei dem Stand der Handwerkskammer. Dort ging es dann erstmal um die Frage Freiberufler/Gewerbe. Der Berater hätte die Tätigkeit eher als Freiberufler eingestuft. Seine Argumentation ging eher dahin, dass ich ja nicht Auftragsgebunden arbeite.
Wenn mich schonmal einer von der Hanwerkskammer nicht ins Gewerbe locken will, ist das viellicht ein gutes Zeichen. Eine hundertprozentige Garantie ist das natürlich nicht.

Laut dem Steuerberater, bei dem ic später war, gäbe es lediglich die Möglichkeit, bei der Landesregierung prüfen zu lassen, was es ist.... wenn man es schwarz auf weiß haben will.

In dem Gespräch mit der Handwerkskammer kam es schon so rüber, dass eine Freiberuflichkeit deutlich weniger Umstände mit sich bringt, als ein Gewerbe. Die Unterschiede mögen unter der Freigrenze der Gewerbesteuer noch nicht so gravierend sein, aber die ganzen Mitgliedschaften in der Berufsgenossenschaft, HWK o.ä. läppern sich vermutlich.

Zur Tätigkeitsbezeichnung auf dem Formular zur steuerlichen Erfassung hatte die Frau von der Steuerberatung eher davon abgeraten einfach nur "Fotografie, Bildbearbeitung" hinzuschreiben, weil das für das Finanzamt eher nach gewerblicher Tätigkeit aussehe. Besser sei es, wirklich die Tätigkeit möglichst genau zu beschreiben wie z.B. "Stockfotografie/ Verkauf von Bildnutzungsrechten". Weiter oben hatte jemad abgeraten nur Stockfotografie hinzuschreiben, um sich nicht so einzuschränken und ggf. Retuschearbeiten anzunehmen. Allerdings wäre das ja wiederrum Auftragsarbeit, wo es dann eigentlich wieder in die Richtung Gewerbe geht.

Naja alles nicht so einfach, alles ohne Gewähr...

Naja. So wie es aussieht werde ich jetzt einfach das Formular ans Finanzamt schicken und auf Freiberuflich setzen. Das schlimmste, was passieren könnte: Das Finanzamt sagt irgendwann es wäre ein Gewerbe und ich müsste sämtliche Steuern, BG Beiträge usw. samt Zinsen Rückwirkend nachzahlen. Aber das müsste das Finanzamt ja erst mal begründen... und solange man sich nicht in den Verdienstregionen bewegt, in denen man Gewerbesteuern zahlen würde (24000 aufwärts) wird man vermutlich ohnehin nichts vom Finanzamt hören.

Naja. Leider nicht die große Erkenntnis... alles ohne Gewähr... Vielleicht hilft es aber dem ein oder anderen weiter.

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FujiSL
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon FujiSL » Do 20. Nov 2014, 23:38

Schade das keiner in der Lage ist gerade bei so einer "Gründermesse" verlässliche Auskünfte zu geben.

Danke für Deinen Bericht.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau ;)

madorf
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon madorf » So 23. Nov 2014, 12:18

Lieber Koljaiczek, ich habe das Gefühl du lässt dich viel zu sehr verwirren... was beim deutschen Bürokratiewahnsinn auch kein Wunder ist ;-)
Ich habe meine geistigen Ergüsse zum Thema ja schon ausgeführt darum erspare ich dem Forum eine erneute Sicht der Dinge ;-)

Nur eines möchte ich noch anmerken: die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft hat nix mit Gewerbe oder Freiberufler zu tun. Diese Mitgliedschaft ist für JEDEN Fotografen zwingend notwendig! Allerdings kann man sich davon befreien lassen, bzw. muss sich nicht anmelden wenn man unter einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen kommt (ich glaube es waren ca. 100) - was bei den meisten Stock-Fotografen, die nebenbei fotografieren, auch der Fall ist.
Abgesehen davon kann man auch entspannt warten bis die sich bei einem melden...

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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Mi 26. Nov 2014, 11:19

Hätte noch eine Frage zum Thema Buchführung in der Stockfotografie:

- Wie dokumentiert ihr eure Einnahmen aus der Stockfotografie und wie gebt ihr diese in der EÜR an ?

Weil i.d.R. bekommt man ja sein Honorar von den einzelnen Agenturen auf das Paypal Konto ausgezahlt. Heftet ihr demnach eure Umsatzübersichten aus Paypal ab, oder die Umsatzübersichten eures Kontos, auf das ihr euer Paypalguthaben übertragt?
Bei Variante 2 ist ja letztendlich nichtmehr ersichtlich, von welcher Agentur das Geld stammt, da das Geld ja faktisch vom eigenen Paypalkonto kommt und nicht von der Agentur direkt. Oder ist die Herkunft letztendlich unerheblich ?

Und wie genau gibt man soetwas in einer EÜR an?

Für mich ist irgendwie noch nicht ganz klar, ab welchem Punkt von Einnahmen gesprochen wird. Gilt der Creditbetrag bei den Agenturen bereits als der erwirtschaftete Verdienst, oder erst der Betrag, der tatsächlich ausgezahl wird ?

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magann
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon magann » Mi 26. Nov 2014, 11:43

Du kannst den Paypal-Auszug mit angeben. Die Einnahmen, die du von den Agenturen bekommen hast, (in dem Fall auf dein Paypal-Konto) musst du beim Finanzamt angeben! Die Guthaben, die auf den Agenturseiten verbleiben, musst du nicht angeben.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, dann reicht eigentlich eine Liste mit deinen Agenturen und wieviel du da im Kalenderjahr ausbezahlt bekommen hast. Dann noch deinen Paypal-Kontoauszug dazu packen, das müsste ausreichen.
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Mi 26. Nov 2014, 12:02

Vielen Dank für die schnelle Info. Jetzt frage ich mich gerade noch, die man das mit den Währungen handelt? Wenn ich bei Paypal unter "Aktivitäten" alle Zahlungseingänge anzeigen lasse, dann werden die Beträge ja (mit Ausnahme von Fotolia) in Dollar angegeben. Wie handhabt man dann soetwas bei der genauen Auflistung in der EÜR ? Orientiert man sich dabei dann einfach an den Kontoauszahlungen, die dann in Euro stattgefunden haben, oder muss man zusätzlich irgendwo dokumentieren, nach welchem Wechselkurs man die Beträge umgerechnet hat?

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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon magann » Mi 26. Nov 2014, 12:16

Perfekt wäre, wenn du immer auch den Wechselkurs mit angibst und den Eurobetrag! Dann kann keiner meckern ;-)
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Mi 10. Dez 2014, 15:39

So, ich melde mich mal wieder mit dem aktuellen Stand der Dinge. In einigen Punkten, herrscht noch nicht absolute Klarheit, vielleicht wird das noch. Hier also ein kleiner Nachtrag, vielleicht hilft das anderen weiter (auch wenn die Informationen natürlich alle ohne Gewähr sind):

Freiberufler oder Gewerbe?

Nachdem ich auf der Gründermesse nicht wirklich schlauer geworden bin, aber sowohl ein Berater der IHK als auch die Steuerberater haben die Tendenz "Freiberufler" geteilt. Insofern habe ich vor rund zwei Wochen das Formular zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt geschickt und eben keine Gewerbeanmeldung vorgenommen. (Bisher kam noch keine Rückmeldung vom Finanzamt ? Dauert das einfach, oder hört man von denen nichts ? Ich dachte man bekommt eine Steuernummer?)

Student - Gibt es für den Nebenberuf Verdienstgrenzen zu beachten ?

Prinzipiell ja. Vorsichtig muss man sein, wenn man Leistungen wie BaFÖG oder Kindergeld bezieht (weitere Infos findet man im Netz). In meinem Fall trifft das aber nicht zu. Unsicher war ich mir dann, was passiert, wenn mein Verdienst nun die klassische 450 Euro-Marke knackt. Denn ab diesem Betrag kommt ja zumindest bei nicht-selbstständiger Arbeit das Thema "Sozialversicherungen" auf den Plan. In Deutschland gibt es ja die fünf Zweige:
[*]Krankenversicherung
[*]Pflegeversicherung
[*]Rentenversicherung
[*]Unfallversicherung
[*]Arbeitslosenversicherung

Nach kurzer Nachfrage bei meinem zuständigen Betreuer der Krankenversicherung kam in Bezug auf die Krankenversicherung (hier Privat) als Antwort:
"solange Ihr „Hauptberuf“ weiterhin Student ist und Ihre Nebentätigkeit sich unter 20 Wochenstunden bewegt hat das keine Auswirkungen auf Ihren Tarif.
Auch die Höhe Ihres Zusatzeinkommens spielt keine Rolle." Damit fallen Kranken- und Pflegeversicherung schonmal weg.

Auch bei der dt. Rentenversicherung habe ich sicherheitshalber nachgefragt. Die Antwort fiel weniger konkret aus, da es hier oft um Einzelfallentscheidungen geht, aber generell müsste gelten:
"Selbständig Tätige sind bis auf einige Ausnahmen grundsätzlich nicht in die Sozialversicherung eingebunden. Selbständige, die per Gesetz der Versicherungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Lehrer, Erzieher oder Hebammen, sind versicherungsfrei, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit auf450-Euro-Basis oder kurzfristig ausüben."
- Sehe ich das richtig, dass ich als Stockfotograf im Nebenberuf nicht Rentenversicherungspflichtig bin? (Ausnahme wäre vermutlich wenn man offiziell von der Künstlersozialkasse als "Künstler" eingestuft wird)

Auch beim Thema Unfallversicherung bin ich mir noch unsicher. Dies müsste ja wenn über eine Berufsgenossenschaft (BG ETEM ??) laufen. Muss man sich generell als Freiberufler dort melden? Kann man sich befreien lassen o.ä.?


Das sind so die letzten offenen Fragen: "Muss etwas beachtet werden, wenn man mehr als 450 Euro im Nebenjob verdient". Bzgl. Steuern etc. ist eigentlich soweit alles klar. An das Einkommen, ab dem "Gewerbesteuer" anfallen würde, werde ich im Nebenberuf ohnehin weit entfernt sein. Insofern dürften die "gefährlichen" Nachzahlungen eher in den Bereichen Sozialversicherungsbeiträge oder Mitgliedschaften in IHK,HK, BG ... liegen.


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