@mwagner159: Danke schon mal für die Tipps!
Ok also wenn ich das richtig verstanden habe: ich könnte die Anlage EÜR ausfüllen, muss aber nicht zwingend und könnte stattdessen auch eine formlose Gewinnermittlung anfügen, wobei ich dann aber die Steuererklärung wegen der zusätzlichen Anlage nicht mehr elektronisch vornehmen könnte (oder gibt es da eine Möglichkeit Textdateien mitzusenden?). Hat die formlose Gewinnermittlung irgendwelche Vorteile gegenüber der Anlage EÜR, außer dass es etwas einfacher gestaltet ist?
Wenn du auf deiner formlosen EÜR die Umsätze addierst, listest du dann die bereits errechneten Monatsumsätze auf, oder nur die Gesamtsumme des Jahres ?
Die Einkommenssteuer und die Grundfreibeträge beziehen sich ja, soweit ich weiß, auf die gesamten Einkünfte (also Einkünfte aus Haupterwerb+Nebenerwerb). Da als Student mein Nebenjob derzeit mein einziges Einkommen ist, bleibe ich ja noch unter dem Grundfreibetrag von 8000 Euro. Insofern dürfte es zumindest bei dieser Steuererklärung keinen großen Nutzen haben, sämtliche Ausgaben zusammenzusuchen, um damit eine Steuerlast zu senken, die nicht existiert. Wenn ich jetzt aber im kommenden Jahr arbeiten anfange und sagen wir 25000 Euro im Haupterwerb hätte, und 6000 Euro im selbstständigen Nebenerwerb (Zahlen völlig willkürlich)... dann wäre ich ja über dem Grundfreibetrag von 8000 Euro und müsst für die Summe, die über dem Betrag liegt, Einkommenssteuer bezahlen.
Bei der Grenze für die Umsatzsteuerpflicht (17000) ist aber nur das Einkommen der Nebentätigkeit von Relevanz oder ?