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Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

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Speiker
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

Beitragvon Speiker » Mi 19. Nov 2025, 16:20

Angie_Nova hat geschrieben:Hallo zusammen, ich bin seit 2 Jahren dabei und bin im letzten Jahr unter den 410 Euro Einkommen geblieben. Habe dieses geringfügige Einkommen aber schon mal vorsorglich in der Einkommensteuer unter "Nebentätigkeit" als freiberufliche Fotografin angegeben. (War noch hauptberuflich angestellt)

Dieses Jahr werde ich über dem Freibetrag liegen und werde das dann genauso machen.

Ich habe mich auch gegen das "Kleinunternehmer"-Modell entschieden. Ich hoffe, dass das weniger bürokratischen Aufwand macht.

:winke:

Hallo, hast du den Freiberufler beim Finanzamt beantragt?

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Angie_Nova
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

Beitragvon Angie_Nova » Do 20. Nov 2025, 11:28

Nein, ich habe die Einkünfte in die betreffende Zeile im Elster-Einkommenssteuer-Formular Anlage N (die Zeilennummer weiß ich nicht auswendig) eingetragen.
"Einkünfte aus Nebentätigkeit". Dort beschreibt man, worin die Nebentätigkeit besteht und kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch Ausgaben "Werbungskosten" (Kosten für die Ausrüstung etc) eintragen.
Es hat sich niemand vom FA darüber beschwert, deshalb werde ich es im nächsten Jahr genauso machen
Ich habe keinen Steuerberater o.ä.. Ich hoffe, ich mache es so richtig und denke, das FA wird sich schon melden, wenn etwas nicht passt.

mwagner159
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

Beitragvon mwagner159 » Do 20. Nov 2025, 11:56

Angie_Nova hat geschrieben:Nein, ich habe die Einkünfte in die betreffende Zeile im Elster-Einkommenssteuer-Formular Anlage N (...) "Einkünfte aus Nebentätigkeit".

Anlage N steht glaube ich für "Einkünfte aus Nicht-Selbständiger Arbeit".

Bea
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

Beitragvon Bea » Do 20. Nov 2025, 12:03

Angie_Nova hat geschrieben:Nein, ich habe die Einkünfte in die betreffende Zeile im Elster-Einkommenssteuer-Formular Anlage N (die Zeilennummer weiß ich nicht auswendig) eingetragen.
"Einkünfte aus Nebentätigkeit". Dort beschreibt man, worin die Nebentätigkeit besteht und kann, wenn ich mich richtig erinnere, auch Ausgaben "Werbungskosten" (Kosten für die Ausrüstung etc) eintragen.
Es hat sich niemand vom FA darüber beschwert, deshalb werde ich es im nächsten Jahr genauso machen
Ich habe keinen Steuerberater o.ä.. Ich hoffe, ich mache es so richtig und denke, das FA wird sich schon melden, wenn etwas nicht passt.



Ich wäre da vorsichtig und würde lieber offiziell eine Selbstständigkeit anmelden. Das Finanzamt arbeitet langsam und dann kommen die direkt mit einer Sonderüberprüfung, die Monate dauert oder mit anderen rechtlichen Schritten. Es wird vorrausgesetzt, dass jemand, der einer selbstständigen Arbeit nachgeht alle rechtlichen Details und Stolpersteine kennt. Und ich wäre vor allem vorsichtig sowas in einem öffentlichen Forum zu schreiben. Steuerberater wäre zumindest für ein Infogespräch hilfreich, wobei ein Steuerberater einen auch in ganz große Probleme bringen kann, der haftet nämlich nicht wenn er lügt und Umsätze zu spät übermittelt, falsche Angaben macht.

mwagner159
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler

Beitragvon mwagner159 » Do 20. Nov 2025, 12:22

Bea hat geschrieben:oder mit anderen rechtlichen Schritten. Es wird vorrausgesetzt, dass jemand, der einer selbstständigen Arbeit nachgeht alle rechtlichen Details und Stolpersteine kennt.

Das mit den anderen rechtlichen Schritten ist mir mal passiert als ich in England für eine Fotoagentur als Freelancer gearbeitet habe.

Es kam dann dort das Finanzamt mit einer sogenannten "Schätzung" auf mich zu um zu erzwingen, dass man eine Erklärung abgibt. Die Schätzung fällt aber auch höher aus, als was man sonst zahlen müsste.

Wenn man es dann immer noch verpasst, eine Erklärung abzugeben, wird die Schätzung als Steuerschuld festgeschrieben und es gibt rechtlich auch keine Berufung, die man nutzen kann.

Glücklicherweise sind die Steuerformulare in England auch wesentlich einfacher strukturiert und auch formuliert.

Lang her, vor Brexit... EU-Freizügigkeit nach UK war schon klasse.


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