Man kann nur zur Vorsicht raten!! Wer Gebäude usw. fotografiert, sollte penibelst darauf achten, dass er das (mit Bezug auf die Panoramafreiheit) tatsächlich von öffentlichem Grund aus tut. Ist das nicht der Fall, braucht man eine Erlaubnis oder man riskiert rechtliche Folgen.
Hier bin ich auf einen Fall gestoßen, bei dem es genau um so etwas geht.
http://www.exali.de/Info-Base/urheberrecht-schloesserstiftung-sanssouci-streitet-mit-fotoagenturen
Kurzfassung: Eine Fotoagentur (also Fotografen) haben Bilder vom Schloss in Potsdam ohne Erlaubnis über ein Fotoportal (glaube es ging um Fotofinder) angeboten. Daraufhin kam es zur Abmahnung, es folgte ein hin und her durch verschiedene Instanzen und scheinbar wurde am Ende dem Kläger recht gegeben. Auffällig: das Bildportal haftet in diesem Fall nicht.
In diesem Sinne: Aufpassen, was man tut !
