In Deutschland darf man auch nicht "fast alles". Innenaufnahmen z.B. nicht, diverse Gebäude auch nicht, Bundesadler (z.B. am Eingang des Finanzministeriums) nicht,etc.
Aber es stimmt: Ich kenne jemanden der, in einem hier nicht näher genannten Land, für mehrere Wochen in den Bau gewandert ist weil er eine Brücke fotografiert haben. Das über Weihnachten und keiner wusste wo er war.
In diversen Ländern ist Infrastruktur wie Brücken, Tunnel, etc. äusserst kritisch.
Da leben wir in Deutschland in einem "Fotografier-Paradies".
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Rechtliche Aspekte
- U. Gernhoefer
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Re: Rechtliche Aspekte
U. Gernhoefer hat geschrieben:
Da leben wir in Deutschland in einem "Fotografier-Paradies".
Das meinte ich eigentlich damit

Re: Rechtliche Aspekte
Gerade bei staatlichen Symbolen finde ich es mit dem Verbot völlig daneben. Der Staat sind doch wir alle. Und wir alle tragen zur Finanzierung bei. Das mit dem Bundesadler habe ich nicht gewusst. Auch die Reichstagskuppel ist urheberrechtlich geschützt.
Es gibt Länder, wo die Panoramafreiheit großzügiger gehandhabt wird und auch innerhalb öffentlicher Einrichtungen gilt. In Polen habe ich in einer Westernstadt fotografiert, was hier nicht so ohne weiteres gewerblich erlaubt wäre. In Österreich oder in der Schweiz (oder in beiden Ländern?) gilt die Panoramafreiheit auch innerhalb von öffentlichen Gebäuden. Russland dagegen kennt gar keine Panoramafreiheit.
In Italien und Frankreich dürfen selbst normale Wohnhäuser nicht das Hauptmotiv bilden. Die Regelungen können sich auch immer mal wieder ändern (wie beispielsweise in Dänemark) und was einst erlaubt war, kann dann verboten sein.
Ja, Brücken und Straßen sind in manchen Ländern auch so eine Sache.
Es gibt Länder, wo die Panoramafreiheit großzügiger gehandhabt wird und auch innerhalb öffentlicher Einrichtungen gilt. In Polen habe ich in einer Westernstadt fotografiert, was hier nicht so ohne weiteres gewerblich erlaubt wäre. In Österreich oder in der Schweiz (oder in beiden Ländern?) gilt die Panoramafreiheit auch innerhalb von öffentlichen Gebäuden. Russland dagegen kennt gar keine Panoramafreiheit.
In Italien und Frankreich dürfen selbst normale Wohnhäuser nicht das Hauptmotiv bilden. Die Regelungen können sich auch immer mal wieder ändern (wie beispielsweise in Dänemark) und was einst erlaubt war, kann dann verboten sein.
Ja, Brücken und Straßen sind in manchen Ländern auch so eine Sache.
Re: Rechtliche Aspekte
Lutz hat geschrieben:Das ist wirklich ein schwieriges Thema. Ich frage mich im Moment gerade, ob redaktionell eingestellte Fotos nicht auch eine kommerzielle Nutzung sind. Werden diese gekauft, hat man auch daran verdient.
Speziell war ich unsicher bei zwei Fotos einer Skulptur in Dänemark, die auch das Hauptmotiv sind. In Dänemark wird das nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt. Erst wollte ich diese Bilder redaktionell anbieten, habe dann aber lieber ganz darauf verzichtet.
Soweit ich weiß werden zumindest bei iStock keine Bilder von Kunst/ Skulpturen, die das Hauptmotiv des Bildes darstellen für die redaktionelle Verwendung freigegeben.
Deswegen verzichte ich auch auf solche Bilder.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau
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- Four-Star-Member
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- Registriert: Do 6. Nov 2014, 17:32
Re: Rechtliche Aspekte
Nur weil es IS nicht macht...
Würde ja bedeuten, daß z.B. über einen Diebstahl eines Kunststwerkes in der Presse nie mit Bild berichtet werden dürfte. Das ist natürlich völlig abwegig.
Daß die Amis dahingehend teilweise einen leichten Schaden haben, ist ja bekannt.
Die wollen ja auch bei einer Totalen einer Stadtansicht von einem Turm aus für jeden der 35.000 Passanten in der Stadt je ein Model-Release. Fotolia nimmt erst gar keine redaktionellen Bilder, weil sie sich in die Hose machen. Du darfst dort zwar niemand fotografieren, aber erschießen schon
Bei Dreamtime und 123RF(als us-Agenturen) nehmen sie zumindest redaktionelle Fotos.
Da die Agenturen untereinander also selbst nicht wissen, was sie wollen, verzichte ich aber deshalb noch lange nicht auf solche Bilder um mache damit Umsatz.
Oder bist du exklusiv bei IS ?
Würde ja bedeuten, daß z.B. über einen Diebstahl eines Kunststwerkes in der Presse nie mit Bild berichtet werden dürfte. Das ist natürlich völlig abwegig.
Daß die Amis dahingehend teilweise einen leichten Schaden haben, ist ja bekannt.
Die wollen ja auch bei einer Totalen einer Stadtansicht von einem Turm aus für jeden der 35.000 Passanten in der Stadt je ein Model-Release. Fotolia nimmt erst gar keine redaktionellen Bilder, weil sie sich in die Hose machen. Du darfst dort zwar niemand fotografieren, aber erschießen schon

Bei Dreamtime und 123RF(als us-Agenturen) nehmen sie zumindest redaktionelle Fotos.
Da die Agenturen untereinander also selbst nicht wissen, was sie wollen, verzichte ich aber deshalb noch lange nicht auf solche Bilder um mache damit Umsatz.
Oder bist du exklusiv bei IS ?
Re: Rechtliche Aspekte
David Hasselblad hat geschrieben:Oder bist du exklusiv bei IS ?
Nee
Diesen Ablehnungsgrund hatte ich nicht nur bei iStock sondern auch schon bei anderen Agenturen.
Auf die paar Kunstbilder kann ich aber auch gut verzichten...
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
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