Bin eben zurück von der Gründermesse. Leider bin ich nicht wirklich schlauer als vorher. Ich befürchte, dass ich einfach schon zu gut informiert war
Zuerst war ich bei dem Stand der Handwerkskammer. Dort ging es dann erstmal um die Frage Freiberufler/Gewerbe. Der Berater hätte die Tätigkeit eher als Freiberufler eingestuft. Seine Argumentation ging eher dahin, dass ich ja nicht Auftragsgebunden arbeite.
Wenn mich schonmal einer von der Hanwerkskammer nicht ins Gewerbe locken will, ist das viellicht ein gutes Zeichen. Eine hundertprozentige Garantie ist das natürlich nicht.
Laut dem Steuerberater, bei dem ic später war, gäbe es lediglich die Möglichkeit, bei der Landesregierung prüfen zu lassen, was es ist.... wenn man es schwarz auf weiß haben will.
In dem Gespräch mit der Handwerkskammer kam es schon so rüber, dass eine Freiberuflichkeit deutlich weniger Umstände mit sich bringt, als ein Gewerbe. Die Unterschiede mögen unter der Freigrenze der Gewerbesteuer noch nicht so gravierend sein, aber die ganzen Mitgliedschaften in der Berufsgenossenschaft, HWK o.ä. läppern sich vermutlich.
Zur Tätigkeitsbezeichnung auf dem Formular zur steuerlichen Erfassung hatte die Frau von der Steuerberatung eher davon abgeraten einfach nur "Fotografie, Bildbearbeitung" hinzuschreiben, weil das für das Finanzamt eher nach gewerblicher Tätigkeit aussehe. Besser sei es, wirklich die Tätigkeit möglichst genau zu beschreiben wie z.B. "Stockfotografie/ Verkauf von Bildnutzungsrechten". Weiter oben hatte jemad abgeraten nur Stockfotografie hinzuschreiben, um sich nicht so einzuschränken und ggf. Retuschearbeiten anzunehmen. Allerdings wäre das ja wiederrum Auftragsarbeit, wo es dann eigentlich wieder in die Richtung Gewerbe geht.
Naja alles nicht so einfach, alles ohne Gewähr...
Naja. So wie es aussieht werde ich jetzt einfach das Formular ans Finanzamt schicken und auf Freiberuflich setzen. Das schlimmste, was passieren könnte: Das Finanzamt sagt irgendwann es wäre ein Gewerbe und ich müsste sämtliche Steuern, BG Beiträge usw. samt Zinsen Rückwirkend nachzahlen. Aber das müsste das Finanzamt ja erst mal begründen... und solange man sich nicht in den Verdienstregionen bewegt, in denen man Gewerbesteuern zahlen würde (24000 aufwärts) wird man vermutlich ohnehin nichts vom Finanzamt hören.
Naja. Leider nicht die große Erkenntnis... alles ohne Gewähr... Vielleicht hilft es aber dem ein oder anderen weiter.