Also ich habe die Dollarbeträge eigentlich garnicht berücksichtigt. (Achtung: ich habe selbst kaum eine Ahnung von dem Zeug, kann also schlichtweg falsch sein

)
Meine hier im Forum wurde mir mal geschrieben, dass es nicht unbedingt notwendig wäre. Angaben natürlich ohne Gewähr.
Bei mir kommen die Dollarbeträge bei Paypal an und werden zum jeweiligen Kurs umgerechnet. Letztendlich betrachte ich aber erst den Eurobetrag als eigentliches Einkommen, nicht den Dollarbetrag, mit dem ich vor der Umwandlung ohnehin nichts anfangen kann. Du schreibst, du hättest dir die "Mühe gemacht und bei jeder Dollarüberweisung den jeweiligen Tageskurs zur Umrechnung verwendet". Nutzt du Paypal zur Auszahlung? Da wird nämlich in den Transaktionsdetails der "Abbuchung auf das Bankkonto" immer der verwendete Wechselkurs auf 4 Nachkommastellen genau + Datum angegeben. Letztendlich ist dieser Wechselkurs entscheidend.
Ich drucke mir immer sicherheitshalber die Transaktionsdetails jeder Abbuchung für meine Unterlagen aus, um im Zweifel genau den Wechselkurs nachweisen zu können. Da das Finanzamt aber ohnehin einen Betrag in Euro hören möchte, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, weshalb der Wechselkurs für das Finanzamt so interessant sein sollte. Entscheidend müsste doch sein, welcher Betrag de Facto bei dir auf deinem Konto in Euro ankommt und ob Steuern anfallen oder nicht.
Machst du deine Gewinnermittlung dann selbst per Tabelle oder nutzt du dann trotzdem das EÜR-Formular? Mich persönlich hätte ja noch interessiert, ob die Anlage-AUS relevant wäre... aber da es ja dieses DBA mit den USA gibt, habe ich den ganzen kram diesmal weggelassen.
Aber wie gesagt, ich habe selbst keine Ahnung, wie es das Finanzamt haben möchte. Es dürfte nicht verkehrt sein, sicherheitshalber alles gut zu dokumentieren, falls doch mal fragen kommen. Wirklich weiterhelfen kann da wohl nur das jeweilige Finanzamt selbst.
