Krass Ralf und gratulation.
Auch wenn mir das vielleicht nicht ganz so liegt, aber wenn ich solche Zahlen höre, überlege ich doch echt die Schallplattensammlung von meinem Papa zu missbrauchen.
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Die kleinen Erfolge feiern
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 372
- Registriert: Di 28. Apr 2020, 20:00
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Marrow83 hat geschrieben:Krass Ralf und gratulation.
Auch wenn mir das vielleicht nicht ganz so liegt, aber wenn ich solche Zahlen höre, überlege ich doch echt die Schallplattensammlung von meinem Papa zu missbrauchen.
Mein Papa will seine LP Sammlung nächste Woche einem Sammler verkaufen. Ich glaub das muss ich verhindern/versuchen zu verzögern
Re: Die kleinen Erfolge feiern
mal so allgemein zu den Schallplatten oder Zeitschriften. Rein rechtlich ist das
unbedenklich (wahrscheinlich schon sonst würdest du es ja nicht machen) zu verkaufen, was andere
schon fotografiert haben (also das Cover mit den Personen drauf), steht irgendwo was dazu?
Hab allerdings auch keine Platten mehr, nur jede Menge CDs.
LG Corinna
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Eigentlich sind die Cover urheberrechtlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt und auch danach kann es noch Verwertungsrechte Dritter geben, die vererbt oder verkauft werden können und die es zu beachten gilt. Schneidet man die Cover so stark an, dass sie nicht mehr als Gesamtwerk zu sehen sind, gelangt man immerhin in eine Grauzone. Das ist gerade bei mir ein Thema, weil unsere Schule das Lächeln der Mona Lisa als Logo nutzt - man sieht wirklich nur den Mund. Selbst das ist, obwohl das Urheberrecht seit Jahhunderten erloschen ist, umstritten, weil der Louvre angeblich die Verwertungsrechte an dem Bild besitzt.
Das Terrain ist ähnlich schwierig wie das von fotografierten Personen, die gut erkennbar sind. Die DSGVO legt das Thema "Menschen als Beiwerk" recht eng aus, die Rechtsprechung (individuell) etwas weiter. Entscheiden müssen wir und die Agenturen, wo die Grenzen sind. Rechtlich überprüfen tun das im Zweifel aber andere.
Das Terrain ist ähnlich schwierig wie das von fotografierten Personen, die gut erkennbar sind. Die DSGVO legt das Thema "Menschen als Beiwerk" recht eng aus, die Rechtsprechung (individuell) etwas weiter. Entscheiden müssen wir und die Agenturen, wo die Grenzen sind. Rechtlich überprüfen tun das im Zweifel aber andere.
Mickis Fotowelt
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.
- Heiko Küverling
- Six-Star-Member
- Beiträge: 1490
- Registriert: Mo 6. Mär 2017, 17:08
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Jedes fotografieren eines Werks (egal ob Buch, LP-Cover, Fotografie, Gemälde usw.) gilt als Vervielfältigung. Hier würde also auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Wenn zum Beispiel CD-Cover in einer Zeitschrift abgebildet werden, dann ist das erlaubt, wenn eine sogenannte Zitateinbindung vorliegt (wenn das Bild also zur Erläuterung eines Textes dient).
Ich hab aber mal irgendwo gelesen (kanns momentan nicht finden), das Abbildungen erlaubt sind, wenn der Inhalt in einem anderen Kontext gezeigt wird. Also wenn nur Details gezeigt werden, oder das Plattencover nur Beiwerk ist.
Da ich aber schon mal negative Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht habe, lasse ich lieber die Finger davon.
Ich hab aber mal irgendwo gelesen (kanns momentan nicht finden), das Abbildungen erlaubt sind, wenn der Inhalt in einem anderen Kontext gezeigt wird. Also wenn nur Details gezeigt werden, oder das Plattencover nur Beiwerk ist.
Da ich aber schon mal negative Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht habe, lasse ich lieber die Finger davon.
- Heiko Küverling
- Six-Star-Member
- Beiträge: 1490
- Registriert: Mo 6. Mär 2017, 17:08
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Das stimmt natürlich. Fotografieren darf man auf jeden Fall alles. Wenn man dann noch über alle Rechte am Bild verfügt, wozu auch das Urheberrecht zählt (davon gehen die Agenturen aus), dann darf man es auch hochladen.
Schwieriges Thema. Je mehr man darüber nachdenkt, umso komplizierter wirds.
Schwieriges Thema. Je mehr man darüber nachdenkt, umso komplizierter wirds.
- muchacha
- Two-Star-Member
- Beiträge: 155
- Registriert: So 5. Mai 2019, 13:36
- Wohnort: Ostwestfalen/in einem Kuhdorf
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Heute habe ich bei Adobe mein Kaninchen zum 100. Mal verkauft
Ostern naht.
LG Anja
Ostern naht.
LG Anja
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https://stock.adobe.com/de/contributor/ ... uhle-fotos" onclick="window.open(this.href);return false;"
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Re: Die kleinen Erfolge feiern
WoW, 100 Verkäufe sind wirklich toll!
- muchacha
- Two-Star-Member
- Beiträge: 155
- Registriert: So 5. Mai 2019, 13:36
- Wohnort: Ostwestfalen/in einem Kuhdorf
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Danke. Ich habe meinem Kaninchen auch schon gesagt, dass es sich seinen Sack Futter schon mehr als verdient hat
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 372
- Registriert: Di 28. Apr 2020, 20:00
Re: Die kleinen Erfolge feiern
Glückwunsch zum verkauften Hasen. Der ist aber net erst seit diesem Jahr online ?
Mfg. Jan
Mfg. Jan
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