Werksfotos
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 17:49
So, ich tappe mal wieder in einer rechtlichen Grauzone, vllt. kann jemand helfen:
Ich bin gestern mit einem Kleinflugzeug (bemannt, also keine Drohne) u.a. über das Wolfsburger Werk einer bekannten Autofirma geflogen und hab dabei natürlich heftigst fotografiert.
Ich habe jetzt ein paar halbwegs akzeptable Übersichtsaufnahmen vom Werk.
Aus einer Flughöhe von 900 m, d.h., man kann auch bei reinzoomen noch nicht mal das riesige Logo auf dem Verwaltungsgebäude erkennen.
Dass das Überfliegen zulässig ist, weiß ich.
Das Fotografieren an sich meine ich auch.
Wobei ich mir unsicher bin, ist die Nutzung der Fotos.
Kann ich sowas als Stock verkaufen und wenn ja, als E oder als C?
Wenn nein, wie verhält es sich mit den Fotos die einige aus dem Ferienflieger machen?
Die müssten dann auch "privat" bleiben?
Ich weiß, das ist hier keine Rechtsberatung, aber vllt. habt ihr eine paar Hinweise oder Denkanstöße.
Ich bin gestern mit einem Kleinflugzeug (bemannt, also keine Drohne) u.a. über das Wolfsburger Werk einer bekannten Autofirma geflogen und hab dabei natürlich heftigst fotografiert.
Ich habe jetzt ein paar halbwegs akzeptable Übersichtsaufnahmen vom Werk.
Aus einer Flughöhe von 900 m, d.h., man kann auch bei reinzoomen noch nicht mal das riesige Logo auf dem Verwaltungsgebäude erkennen.
Dass das Überfliegen zulässig ist, weiß ich.
Das Fotografieren an sich meine ich auch.
Wobei ich mir unsicher bin, ist die Nutzung der Fotos.
Kann ich sowas als Stock verkaufen und wenn ja, als E oder als C?
Wenn nein, wie verhält es sich mit den Fotos die einige aus dem Ferienflieger machen?
Die müssten dann auch "privat" bleiben?
Ich weiß, das ist hier keine Rechtsberatung, aber vllt. habt ihr eine paar Hinweise oder Denkanstöße.