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Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:44
von mwagner159
Rotfux50 hat geschrieben:Wenn Du Umsatzsteuer nimmst dann musst Du die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Hat mir mein Steuerberater so gesagt (ohne Gewähr)

Ob es monatlich ist weiß ich nicht aber es macht ja auch durchaus Sinn, dass man sich beim Finanzamt mit Voranmeldungen melden soll. Immerhin kann man ja auch Vorsteuer dann geltend machen.

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:57
von Rotfux50
Ja kannst Du, ich stand vor folgenden Möglichkeiten:

Kleinunternehemer mit Umsatzsteuer, dann kann ich meine Ausgaben für Equipment absetzen, muss aber monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (die ersten ein oder 2 Jahre, genau weiß ich es gerade nicht.) + EÜR

Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, freiberuflich. Ich kann meine Ausgaben nicht absetzen, Aber die Umsatzsteuervoranmeldung fällt weg. Bleibt die jährliche EÜR.

Kleinunternehmer, gewerblich: Hier hat mein Steuerberater mir gesagt ich muss Umsatzsteuer abführen, und habe somit wieder die Umsatzsteuervoranmeldung an der Backe und die EÜR.

Wie gesagt ich hab meine erste Steuererklärung noch vor mir und werde leider dann erst erfahren, ob ich mich gut genug vorbereitet habe und das FA alles so akzeptiert wie ich mir das denke.....

Falls jemand anderer Meinung ist weiß, dann soll er mich unbedingt korrigieren.

Grüße

rotfux50

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 12:06
von dirkr
Im Zweifel kann man ja auch einfach beim zuständigen Finanzamt anrufen und sich beraten lassen...

Ich mache das seit vielen Jahren als freiberufliche Tätigkeit.
Wenn ich mich richtig errinere (ist lange her...), habe ich das auch niemals formal beim Finanzamt angemeldet, sondern einfach in der Steuererklärung als freiberufliche Tätigkeit angegeben (mit EÜR, als Kleinunternehmer ohne Gewerbe). Dabei kann man dann natürlich auch Kameras, Objektive etc. abschreiben.

Hat bisher immer gut funktioniert.

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 12:18
von Rotfux50
:oops: das habe ich mich nur nicht getraut... :oops: :oops: :oops:

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 13:53
von PopsaArts
Ich habe bei Finanzamt nochmal gefragt, wie mein Betrieb dort angemeldet ist. Sie haben bestätigt, dass ich Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuer habe.

Naja, mal sehen wie es mit der Steuererklärung klappt. Wiso ist nicht glücklich mit der zusätzlichen Steuernummer aber mindestens werden die Einnahmen in der Berechnung berücksichtigt.

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 15:24
von Koljaiczek
Also ich nutze seit mehren Jahren WISO-Steuersparbuch und das hat bisher gut funktioniert.

Ich stand vor einigen Jahren auch vor dieser Unsicherheit, wie das mit Finanzamt und Co funktioniert... mache das ganze nur nebenberuflich. Also habe ich mir zunächst die Genehmigung vom Arbeitgeber geholt (wichtig) und ansonsten gebe ich meine Nebeneinkünfte mit Kleinunternehmerregelung brav bei der Ekst-Erklärung an. Gewerbe habe ich nicht angemeldet, weil ich das ähnlich sehe, wie die Mitforisten.

Ob ich das jetzt alles korrekt gemacht habe, weiß ich nicht... aber solange die Einkünfte bei der Steuer berücksichtigt werden und ich ohnehin nicht in die Verdientshöhen einer Umsatzsteuerpflicht komme (wegen evtl. fehlender Gewerbeanmeldung), glaube ich nicht, dass ich schwerwiegend etwas falsch mache :roll:

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 18:50
von Corinna71
Ab welcher Verdiensthöhe kommt man denn in die
Umsatzsteuerpflicht?
:winke:

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 18:59
von Koljaiczek
Corinna71 hat geschrieben:Ab welcher Verdiensthöhe kommt man denn in die
Umsatzsteuerpflicht?
:winke:


Also wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und der Verdienst im Vorjahr unter 17500 Euro lag, muss man meines Wissens nach kein Umsatzsteuer abführen ... bin aber auch kein Steuerberater :)

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 19:32
von RicoK
Koljaiczek hat geschrieben:Also wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und der Verdienst im Vorjahr unter 17500 Euro lag, muss man meines Wissens nach kein Umsatzsteuer abführen ... bin aber auch kein Steuerberater :)


Die Grenze wurde sogar gerade auf 22000 € angehoben... bin aber auch kein Steuerberater :)

Re: Steuererklärung 1. Versuch

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 21:28
von dirkr
Achtung, "Verdienst" müsste man genauer definieren, im Gesetz steht "Umsatz".

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html