Dieses Forum verwendet Cookies!
Sie erklären sich damit einverstanden, wenn Sie dieses Forum nutzen. Mehr Infos

Neue und nicht aktivierte Mitglieder senden bitte unbedingt eine Nachricht mit dem Kontaktformular.
Inhalt der Nachricht: "Dein Benutzername", "Deine Emailadresse". Bitte freischalten, Danke.

Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
frank02
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 49
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 15:23

Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon frank02 » Mi 26. Mai 2021, 16:06

Hallo liebe Stockgemeinde,

habe da mal eine Frage diesbezüglich der "Kleinunternehmerreglung". Bin seit 2013 in der Stockfotobranche tätig. Und bin seit dem Regelbesteuerer und habe auf die meine Umsätze immer vierteljährig Vorsteuer bezahlt. Hätte das nie tun müssen da ich immer unter der 17500 Euro Grenze war. Daher wurde mir gesagt, warum ich mein Unternehmen nicht Ummelde zu einem Kleinunternehmen. Diese habe ich jetzt ab dem 1.01.2021 veranlasst.

Mir wurde auch vom FA bestätigt, dass ich die Kriterien erfülle und dies jetzt bin. Da ich ab diesem Jahr keine MwSt. bzw. Umsatzsteuer mehr auf meine Bilder bezahlen kann auch die Firma X z. B. (Shutterstock usw. keine Vorsteuer mehr ziehen. Muss ich im W8BEN jetzt was ändern, dass die Firmen wissen, dass ich Kleinunternehmer bin? Oder ist das egal? Und kann ich rückwirkend für das Jahr 2020 mir die Vorsteuer die ich gezahlt habe vom FA zurückholen? Und die Kleinunternehmerreglung schon 2020 geltend machen. Bitte mal um eine hilfreiche Antwort, weil die Steuerberatung hat von der Branche Stockfotografie keine Ahnung :(

Liebe Grüße

Frank

hobbystocker
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 341
Registriert: Mi 22. Feb 2017, 15:10

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon hobbystocker » Mi 26. Mai 2021, 19:48

frank02 hat geschrieben:Hallo liebe Stockgemeinde,
...... weil die Steuerberatung hat von der Branche Stockfotografie keine Ahnung
Frank

Ich glaube wir Stockfotografen haben umgekehrt von Steuerberatung keine Ahnung.
Da kann dir nur dein Steuerberater helfen.
Möge die Macht der Pixel mit euch sein

Benutzeravatar
Heiko Küverling
Six-Star-Member
Six-Star-Member
Beiträge: 1483
Registriert: Mo 6. Mär 2017, 17:08

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Heiko Küverling » Mi 26. Mai 2021, 20:16

Mit dem W8BEN-Formular erklärst du ja im Prinzip nur, dass du kein US-Bürger bist, Bzw. dass du deinen Wohnsitz nicht dort hast und somit deine Steuern woanders zahlst. Eigentlich müsste es egal sein, ob du Privatperson oder Unternehmer bist.

Gartenphilosophin
Two-Star-Member
Two-Star-Member
Beiträge: 135
Registriert: Do 16. Mai 2019, 09:08

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Gartenphilosophin » Do 27. Mai 2021, 17:17

Wenn der Steuerberater das nicht weiß, dann muss er sich schlau machen.
Alles andere führt nur ins Blaue.

LG Ulrike

Chris77
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 5
Registriert: Di 17. Jan 2017, 09:10

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Chris77 » So 30. Mai 2021, 22:08

Soweit die Einnahmen von Agenturen aus dem außereuropäischen Ausland kommen und die Zahlungen auch dort ihren Ursprung haben (Adobe, Shutterstock, istock, ...), hätte sowieso keine Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, auch wenn man nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Diese Einnahmen sind hier nicht umsatzsteuerbar. Leistungsort ist in diesen Fällen am Sitz der Agentur, und diese muss dort die betreffenden Steuern abführen.
Falls du einen Steuerberater hast, sollte der das aber wissen. Wenn er dich die Umsatzsteuer dennoch über Jahre hinweg hat abführen lassen ... Puh.
Anders sähe es natürlich bei Einnahmen von einer in Deutschland ansässigen Agentur aus.

Zumindest für die genannten Agenturen macht es keinen Unterschied, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.

Mitunter kann es also durchaus sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um so die USt aus eigenen Investitionen erstattet zu bekommen. Dauerhaft sollten die Einnahmen dafür aber vermutlich eine gewisse Höhe erreichen, sodass einem das FA nicht unterstellt, keine Gewinnerzielungsabsicht zu haben.

Das W-8BEN-Formular hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Hier geht es darum, dass die Agentur für Zahlungen an einen nicht in den USA ansässigen Ausländer keine US-Quellensteuer einbehält.

Wenn bei dir die Kleinunternehmerregelung seit 1.1. diesen Jahres greift, könntest du dir Vorsteuer aus dem vergangenen Jahr natürlich noch erstatten lassen. Wobei die letzte Umsatzsteuervoranmeldung für 2020 ja bereits erledigt sein sollte? Dann evtl. über eine Berichtigung zusammen mit der Umsatzsteuererklärung ...

Ich würde die Sache aber tatsächlich nochmal überdenken. Zumindest wenn du nennenswerte Umsätze erzielst und regelmäßig neues Equipment anschafft oder sonstige Ausgaben für die Stockfotografie hast, für die du dir die Vorsteuer erstatten lassen könntest. In dem Fall hat der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung durchaus Vorteile.

frank02
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 49
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 15:23

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon frank02 » Sa 12. Jun 2021, 11:00

Danke allen für die Auskunft. :up:

@chris77 Danke dir :winke:

Rotfux50
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 52
Registriert: Di 19. Jan 2021, 16:01

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Rotfux50 » Mo 8. Aug 2022, 13:02

Hallo liebes Forum,

Erst einmal bin richtig froh, dass es diesen Thread gibt. Er hat mich schon sehr, sehr viel weiter gebracht.
Vielleicht kann mir hier jemand, aufgrund eigener Erfahrung heraus, helfen.

Ich habe vor mich bei Despositphotos anzumelden. Meines Wissensstandes hat sich der Firmensitz
In die EU verlagert. Somit mache ich Geschäfte mit einer Firma in der EU.

Ich bin beim Finanzamt in Deutschland als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer gemeldet.
Bis jetzt hatte ich keine Umsatzsteuer ID, da ich nur Auszahlungen von Adobe und Shutter erhalten habe.

Brauche ich nun wegen meines Beitritts zu Desposit doch eine Umsatzsteuer ID mit allen daraus
Folgenden Konsequenzen (Umsatzsteuervoranmeldungen)? :shock:
Wie läuft das generell mit Agenturen innerhalb eines anderen EU Landes?
Wird das Modell „Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer“ hinfällig sobald man Zahlungen aus
Einem anderen EU Land erhällt?

Mit der Antwort meines Steuerberaters bin ich nicht zufrieden, irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Ich weiß, Ihr seid alle keine Steuerfachleute, aber vielleicht gibt es hier jemanden mit einem ähnlich
gelagertem Fall wie meinem, der seine Erfahrungen teilen möchte.

Vielen Dank,
:winke:

Bea
Four-Star-Member
Four-Star-Member
Beiträge: 341
Registriert: Sa 18. Okt 2014, 10:12

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Bea » Mo 8. Aug 2022, 15:36

Mit Kleinunternehmen kenne ich mich nicht aus.Ich selbst habe eine Firma und lasse die Gewinne von den Agenturen an meine Firma zahlen und mein Steuerberater macht dann die Buchhaltung. Wenn man eine Umsatzsteuernummer hat, muss der Geschäftspartner innerhalb der EU keine Mwst berechnen, z.B. bestelle ich Ware aus Österreich, gebe meine UstID an und bekomme die Ware ohne Mwst. Habe ich diese Nummer nicht, berechnet der österreichische Händler die östr. Mwst, die ich mir aber vom Finanzamt in Österreich wieder zurückholen kann, wenn ich hier Mwst. abführen muss. Bist du in Dtl.von der Mwst.befreit, muss der andere die Mwst in seinem Land abführen. Dann gibt es aber zig Sonderregeln,ich tanke z.B. in Luxemburg,zahle dort die Mwst und reiche dann einmal pro Jahr alle Rechnungen beim Finanzamt ein und bekomme die Mwst rückerstattet, eine einzelne Rechnung würde dort im Müll landen, solche kleinen Beträge bearbeiten die dort nicht. Bei Messen ist eine Grauzone, fahre ich z.B.ein Wochenende zur Verkaufsmesse nach Frankreich, berechne ich dort die deutsche Mwst und zahle hier die Steuern. Ganz korrekt wäre es, wenn man in jedem Land beim Finanzamt sich anmeldet, was aber nicht realistisch ist, wenn man z.B.auf Messen in ganz Europa ist.
In Deutschland beträgt die Mwst für Bilder nur 7%, da muss man aufpassen, dass hier nicht die 19% berechnet werden.
Das Steuersystem ist ziemlich kompliziert und ich würde da einen Steuerberater suchen, der sich auch mit internationalen Geschäften auskennt.

Rotfux50
Active-Member
Active-Member
Beiträge: 52
Registriert: Di 19. Jan 2021, 16:01

Re: Mitteilung Kleinunternehmerreglung an die Agenturen

Beitragvon Rotfux50 » Mo 8. Aug 2022, 16:31

DANKE!!! Bea, für die schnelle und ausführliche Rückmeldung.

Das hat mir schon in soweit weitergeholfen, dass ich jetzt die ganze Materie besser verstehe.

Werde auch überdenken ob ich mir nicht einen geeigneteren Steuerberater suche.

liebe Grüße :winke:


Zurück zu „Generell“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste