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Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Hallo zusammen,
da so laaangsam meine Einnahmen durch die Stockfotografie steigen, will ich mich natürlich auch rechtlich absichern.
Daher meine folgenden Fragen.
Da ich wohl noch lange nicht den Umsatz machen werde, um ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, spekuliere ich darauf, mich als Freiberufler im Nebenerwerb anzumelden.
Was wäre hier zu beachten?
- Arbeitgeber über Nebeneinkommen informieren ist klar.
- PayPal-Businessaccount habe ich spez. für die Stockfotografie bereits angelegt
- Geschäftskonto bei der Bank werde ich in Kürze anlegen
Aber wie dann weiter?
Termin beim örtlichen Finanzamt vereinbaren?
Oder direkt diesen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" via Elster ausfüllen, um eine zweite Steuernummer zu bekommen, oder die bereits vorhandene, private verwenden?
EÜR werde ich wohl selbst bei der nächsten Steuererklärung bearbeiten.
Da ich als Freiberufler bei den geringen Umsätzen wohl keine Umsatzsteuer zahlen muss, ist meine Frage, in wie weit ich Fotoausrüstung usw. steuerlich abschreiben kann (sofern überhaupt möglich).
Bin in der Hinsicht doch ein wenig überfordert.........und aus den vielen vielen Beiträgen, die es hier im Forum gibt, wäre halt eine komprimierte, quasi, "Anleitung" echt schön......
da so laaangsam meine Einnahmen durch die Stockfotografie steigen, will ich mich natürlich auch rechtlich absichern.
Daher meine folgenden Fragen.
Da ich wohl noch lange nicht den Umsatz machen werde, um ein Kleingewerbe anmelden zu müssen, spekuliere ich darauf, mich als Freiberufler im Nebenerwerb anzumelden.
Was wäre hier zu beachten?
- Arbeitgeber über Nebeneinkommen informieren ist klar.
- PayPal-Businessaccount habe ich spez. für die Stockfotografie bereits angelegt
- Geschäftskonto bei der Bank werde ich in Kürze anlegen
Aber wie dann weiter?
Termin beim örtlichen Finanzamt vereinbaren?
Oder direkt diesen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" via Elster ausfüllen, um eine zweite Steuernummer zu bekommen, oder die bereits vorhandene, private verwenden?
EÜR werde ich wohl selbst bei der nächsten Steuererklärung bearbeiten.
Da ich als Freiberufler bei den geringen Umsätzen wohl keine Umsatzsteuer zahlen muss, ist meine Frage, in wie weit ich Fotoausrüstung usw. steuerlich abschreiben kann (sofern überhaupt möglich).
Bin in der Hinsicht doch ein wenig überfordert.........und aus den vielen vielen Beiträgen, die es hier im Forum gibt, wäre halt eine komprimierte, quasi, "Anleitung" echt schön......
Nikon Z 7 - Nikon D 610 - Nikon D 5300 (astromodifiziert) - DJI Mini 4 Pro - Meine Links
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- Two-Star-Member
- Beiträge: 168
- Registriert: So 5. Mai 2019, 13:36
- Wohnort: Ostwestfalen/in einem Kuhdorf
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Hallo,
ich habe vergangenes Jahr endlich etwas mehr eingenommen und habe daraufhin unseren Steuerberater gefragt, wo denn die Grenze liegt. Also ich arbeite als Angestellte und darf "selbständig" bis zu 410 € im Jahr dazu verdienen. Da bin ich seit 2024 drüber. Mein Steuerberater hat nun beim Finanzamt angegeben, dass ich ein "Kleingewerbe" habe. Mit der Steuererklärung 2025 werden meine Einnahmen dort angegeben. Meine nette Dame beim Steuerberater sagte mir, ich soll bitte alle Rechnungen (auch wenn sie schon 2 Jahre alt sind) raussuchen. Anschaffung vom Objektiv kann angegeben werden oder Reparatur. Bei mir ist dort recht viel angefallen. Ich glaube, das Finanzamt bekommt von meinem Verdienst nichts ab
Ein extra Bankkonto habe ich dafür jetzt nicht eröffnet. Das ist mein Wissen, ich bin ja auch nur Laie auf diesem Gebiet.
Hoffe, das dir dies etwas weiter hilft.
Liebe Grüße von Anja
ich habe vergangenes Jahr endlich etwas mehr eingenommen und habe daraufhin unseren Steuerberater gefragt, wo denn die Grenze liegt. Also ich arbeite als Angestellte und darf "selbständig" bis zu 410 € im Jahr dazu verdienen. Da bin ich seit 2024 drüber. Mein Steuerberater hat nun beim Finanzamt angegeben, dass ich ein "Kleingewerbe" habe. Mit der Steuererklärung 2025 werden meine Einnahmen dort angegeben. Meine nette Dame beim Steuerberater sagte mir, ich soll bitte alle Rechnungen (auch wenn sie schon 2 Jahre alt sind) raussuchen. Anschaffung vom Objektiv kann angegeben werden oder Reparatur. Bei mir ist dort recht viel angefallen. Ich glaube, das Finanzamt bekommt von meinem Verdienst nichts ab


Liebe Grüße von Anja
https://stock.adobe.com/de/contributor/ ... uhle-fotos" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;"
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Hm, dachte eigentlich, daß man als z. B. Angestellter bis zu 538€ monatlich hinzuverdienen darf (Minijob o. ä.).
Bzw. als Selbstständiger im Nebeneinkommen das "normale" Einkommen unterschreiten MUSS.
€410/Jahr halte ich pers. für nen Witz - denke, da hat dich dein Steuerberater doch schlecht beraten - ausser, du machst wirklich extrem viel Umsatz.
Kleingewerbe ne danke.......DEN Umsatz werd ich wohl nie schaffen. Außerdem ne Qual bei der Steuererklärung...
Muss dazu sagen, daß ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
Bzw. als Selbstständiger im Nebeneinkommen das "normale" Einkommen unterschreiten MUSS.
€410/Jahr halte ich pers. für nen Witz - denke, da hat dich dein Steuerberater doch schlecht beraten - ausser, du machst wirklich extrem viel Umsatz.
Kleingewerbe ne danke.......DEN Umsatz werd ich wohl nie schaffen. Außerdem ne Qual bei der Steuererklärung...
Muss dazu sagen, daß ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
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- muchacha
- Two-Star-Member
- Beiträge: 168
- Registriert: So 5. Mai 2019, 13:36
- Wohnort: Ostwestfalen/in einem Kuhdorf
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
.... Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden ( § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG )......
Google einfach mal ein bisschen. Da mein Steuerberater schon etwas länger tätig ist, wird er wohl wissen, was er sagt.
Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden ( § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG )......
Google einfach mal ein bisschen. Da mein Steuerberater schon etwas länger tätig ist, wird er wohl wissen, was er sagt.

https://stock.adobe.com/de/contributor/ ... uhle-fotos" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;"
- muchacha
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- Beiträge: 168
- Registriert: So 5. Mai 2019, 13:36
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Habs ja auch nur gut gemeint 

https://stock.adobe.com/de/contributor/ ... uhle-fotos" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;"
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
OK, verstehe.......also bei mehr als 410€ dann ganz klassisch Einkommensteuer - das ist mir dann schon klar.
Also via Kleinunternehmerregelung.
Grundsätzlich gehen dann also auch mehr als 410€ im Jahr, nur daß ich das dann auch versteuern muss.
Das war mir von vornherein klar - Einkommen is halt Einkommen.
Prinzipiell gehts mir aber erst mal um die "Basics":
Was muss ich wie und wann machen (also Finanzamt und Co.)?
Mein nächster Schritt wäre ein geschäftliches Konto bei meiner Hausbank zu eröffnen, auf das dann die Auszahlungen der Stockagenturen (derzeit via PayPal) wandern.
Also via Kleinunternehmerregelung.
Grundsätzlich gehen dann also auch mehr als 410€ im Jahr, nur daß ich das dann auch versteuern muss.
Das war mir von vornherein klar - Einkommen is halt Einkommen.
Prinzipiell gehts mir aber erst mal um die "Basics":
Was muss ich wie und wann machen (also Finanzamt und Co.)?
Mein nächster Schritt wäre ein geschäftliches Konto bei meiner Hausbank zu eröffnen, auf das dann die Auszahlungen der Stockagenturen (derzeit via PayPal) wandern.
Zuletzt geändert von Earandir am Mo 3. Feb 2025, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Ich bin beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet, zahle aber freiwillig die Umsatzssteuer, habe mich also gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden. Grund ist, dass wir ja auf die Einnahmen der Agenturen eh keine Umsatzsteuer zahlen müssen, außer den wenigen, die Ihren Sitz in Deutschland haben, ich aber die Umsatzsteuer wiederbekommen kann. Rechne ich jetzt meine monatlichen Kosten und was man sich so für die Fotografie anschafft, vielleicht Reisen macht, Hotels bucht usw., habe ich am Ende mehr, wenn ich mir die Umsatzsteuer zurückholen kann. Viele bedenken das nicht, wenn sie eine kleine Selbstständigkeit anmelden. Nachteil ist eigentlich nur, dass ich alle 3 Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, aber das geht recht schnell und einfach über Elster.
Anmelden kann man die Selbstständigkeit auch über ein Formular auf Elster.
Anmelden kann man die Selbstständigkeit auch über ein Formular auf Elster.
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Bea hat geschrieben:zahle aber freiwillig die Umsatzssteuer, habe mich also gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden.
Macht aber wohl erst ab nem bestimmten Umsatz Sinn, denke ich, oder?
Und da ich bisher nur sehr wenig Umsatz generiere, bin ich mir nicht sicher, ob es das wert wäre.
Mir gehts primär um die rechtliche Absicherung........nicht daß irgendwann mal der Kadi vor der Tür steht - auch wenns wirklich wenig Umsatz ist.
Und da ich bei Shutterstock, Alamy und Adobe schließlich das W-8BEN ausfüllen musste, bekommts irgendwann auch mal das Finanzamt mit.
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Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Earandir hat geschrieben:Macht aber wohl erst ab nem bestimmten Umsatz Sinn, denke ich, oder?
Und da ich bisher nur sehr wenig Umsatz generiere, bin ich mir nicht sicher, ob es das wert wäre.
Musst du dir durchrechnen. Bei den Agenturen fällt mir derzeit nur Zoonar ein, bei denen ich die Umsatzsteuer abführen muss. Bei Zoonar klickt man aber auch an, ob man Umsatzsteuer zahlen muss oder nicht, entsprechend bekomme ich dort auch den Betrag mit Mwst. ausgezahlt. Für mich also kein Verlust. Dann musst du schauen, was du an monatlichen Kosten hast, z.B. Internet, Strom kann jeder als Geschäftskosten anrechnen und da steckt ja auch schon die Mwst mit drin. Kaufst du dir eine Kamera, hast du schnell ein paar hundert Euro, die du zurück bekommst. Selbst wenn du Essen kaufst, um das abzufotografieren, kannst du die Umsatzsteuer dir zurückholen.
Re: Grundsätzliches bzgl. Kleinunternehmer/Freiberufler
Hm, Internet/Strom gebe ich aufgrund Homeoffice eh schon bei der Steuererklärung mit an.
Tendiere erst mal zum Kleinunternehmertum ohne Umsatzsteuer (mangels ausreichenden Umsatz) - ändern kann ich das ja wohl immer noch, wenns mal entsprechend höherer Umsatz ist.
Aber solange es z. B. nur 100€/Monat sind, rechnet es sich wohl nicht.
Da ich nur noch 15 Jahre bis zur Rente habe, wäre mein Ziel so um die 250€/Monat durch die Stockfotografie, um die Rente aufzubessern.
Ob sich das dann mit der USt rechnet?
Von den Agenturen her bin ich bei folgenden aktiv:
- Adobe Stock, USA (mehr Umsatz als Einzelverkäufe)
- Shutterstock, USA (mehr Einzelverkäufe als Umsatz)
- Alamy, UK
- Getty/iStock, USA (bei der Fusion mit Shutterstock wird wohl eh mein Shutterstock-Portfolio übernommen)
- ImageBroker, DE

Tendiere erst mal zum Kleinunternehmertum ohne Umsatzsteuer (mangels ausreichenden Umsatz) - ändern kann ich das ja wohl immer noch, wenns mal entsprechend höherer Umsatz ist.
Aber solange es z. B. nur 100€/Monat sind, rechnet es sich wohl nicht.
Da ich nur noch 15 Jahre bis zur Rente habe, wäre mein Ziel so um die 250€/Monat durch die Stockfotografie, um die Rente aufzubessern.
Ob sich das dann mit der USt rechnet?
Von den Agenturen her bin ich bei folgenden aktiv:
- Adobe Stock, USA (mehr Umsatz als Einzelverkäufe)
- Shutterstock, USA (mehr Einzelverkäufe als Umsatz)
- Alamy, UK
- Getty/iStock, USA (bei der Fusion mit Shutterstock wird wohl eh mein Shutterstock-Portfolio übernommen)
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