Ich habe eine Frage zu anonymen Aufnahmen, also zu Bildern mit Personen, die aber nicht erkennbar/identifizierbar sind - weil das Gesicht nicht zu erkennen oder eben absichtlich verwaschen/verwackelt ist, oder weil vielleicht nur einzelne Körperteile im Bild zu sehen sind (zum Beispiel ein Fuß an einem Ball).
Brauche ich für solche Fotos dennoch einen Model-Release-Vertrag? Oder kann ich die ohne Model-Vertrag nehmen? Habt ihr Erfahrungen?
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Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 386
- Registriert: Mo 2. Jun 2014, 08:29
Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Eigene Erfahrung:
- Körperteil (z.B. Hand schreibt mit Kreide auf Tafel) erfordert keinen MR
- Person/Gesicht : hier wird bei vielen Agenturen ein MR verlangt, selbst wenn die Person nicht direkt identifizierbar ist. Selbst bei Bildern, auf denen nur noch das Kinn und der Mund erkennbar waren, wird bei den meisten Agenturen ein MR verlangt. Teilweise auch für Bilder, auf denen die Person nur von hinten zu sehen ist... insofern kann es sein, dass ein "verwackeln" oder "verwaschen" nicht ausreicht...
das war zumindest meine Erfahrung... ich hab aber bisher auch nur rund 300 Bilder online
- Körperteil (z.B. Hand schreibt mit Kreide auf Tafel) erfordert keinen MR
- Person/Gesicht : hier wird bei vielen Agenturen ein MR verlangt, selbst wenn die Person nicht direkt identifizierbar ist. Selbst bei Bildern, auf denen nur noch das Kinn und der Mund erkennbar waren, wird bei den meisten Agenturen ein MR verlangt. Teilweise auch für Bilder, auf denen die Person nur von hinten zu sehen ist... insofern kann es sein, dass ein "verwackeln" oder "verwaschen" nicht ausreicht...
das war zumindest meine Erfahrung... ich hab aber bisher auch nur rund 300 Bilder online
Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Es wird auch sehr unterschiedlich gehand habt. Einige Agenturen verlangen bei nicht erkennbaren Personen keinen MR.
Andere wiederrum verlangen schon einen Vertrag, wie der Kollege schon geschrieben hat, auch wenn nur ein Körperteil zu sehen ist.
iStock nimmt es sehr genau in dieser Beziehung.
Ich habe ein Bild auf dem nur die Hand und das Display eines Ergometer Fahrrads zu sehen ist.
90 % haben das Bild so durch gewunken aber bei einigen brauchte ich einen MR.
Falls man keinen Vertrag hat oder bekommen kann dann nur als Editorialbild anbieten.
Andere wiederrum verlangen schon einen Vertrag, wie der Kollege schon geschrieben hat, auch wenn nur ein Körperteil zu sehen ist.
iStock nimmt es sehr genau in dieser Beziehung.
Ich habe ein Bild auf dem nur die Hand und das Display eines Ergometer Fahrrads zu sehen ist.
90 % haben das Bild so durch gewunken aber bei einigen brauchte ich einen MR.
Falls man keinen Vertrag hat oder bekommen kann dann nur als Editorialbild anbieten.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau
nur auf einem höheren Niveau

- hlehnerer
- Five-Star-Member
- Beiträge: 709
- Registriert: Do 12. Apr 2012, 14:16
- Wohnort: Ojai, CA, USA
- Kontaktdaten:
Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Alamy z.B. verlangt ein Model Release auch bei Aufnahmen von Körperteilen. Es ist also unterschiedlich von Agentur zu Agentur. iStock verlangt bei allen Aufnahmen von Kinder ein Model Release. Generell nur weil ein Gesicht nicht zu sehen oder zu erkennen ist heißt das noch lange nicht das die Person sich selber nicht erkennen würde. Wenn eine Person sich in einem Bild selber erkennen kann, dann brauchst du auf jeden Fall ein Model Release. Ansonsten kannst Du es nur editorial verkaufen, und auch da machen einige Agenturen Einschränkungen bei Kinderaufnahmen.
Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Hi
.. ich würde mich auf jedem Foto wiedererkennen, weil ich meinen Kleiderschrank kenne.
AUßerdem kenne ich auch meine Sihouette wieder. Gerade habe ich
was zurückbekommen mit einem kleinen Mädchen das dem See zugewendet am Ufer spielt, welches 1/1000 Größe des Gesamtmotivs ausmacht... , allerdings mit bunten Klamotten. Selbstverständlich würde die Mutter den Anorak und die Jeans von dem kid wiedererkennen und sie weiss ja schließlich wo sie unterwegs war.
WÄre mal interessant zu wissen, ob es da bereits URteile gibt,
damit man mal weiss, ob das auf höchstrichterlicher Ebene auch mit Wiedererkennbarkeit durch die Person selbst oder Erkennbarkeit durch dritte Personen verhandelt wird. Wer erkennt sich nicht im Viertelprofil? Wie soll man auf die Leute zugehen wenn es keine Models sind.... Entschuldigung,
ich werde sie von hinten in diese Landschaftsaufnahme intergrieren, können sie mir das hier unterschreiben.... Oder besser - gehen sie mal aus dem Foto, sonst müssen sie mir eine Release unterschreiben.
Es wird leider immer so sein, dass es Leute gibt, die ein Foto auf dem ein Kind von welcher Seite auch immer abgebildet ist, mit schlechten Absichten betrachten. Darum verstehe ich die Pauschalregelung schon irgendwie bei Kids, bei Erwachsenen nicht so. ALlerdings könnte man eine Person mit einem Foto von der Rückseite oder Halbseite figürlich präsentiert auch bloßstellen. Dann würde ich es auch verstehen. Aber eine neutrale Silhouette zur Bereicherung der Landschaftsfotografie? Hat jemand einen Link zur Rechtssprechung?
Danke im voraus.
.. ich würde mich auf jedem Foto wiedererkennen, weil ich meinen Kleiderschrank kenne.
AUßerdem kenne ich auch meine Sihouette wieder. Gerade habe ich
was zurückbekommen mit einem kleinen Mädchen das dem See zugewendet am Ufer spielt, welches 1/1000 Größe des Gesamtmotivs ausmacht... , allerdings mit bunten Klamotten. Selbstverständlich würde die Mutter den Anorak und die Jeans von dem kid wiedererkennen und sie weiss ja schließlich wo sie unterwegs war.
WÄre mal interessant zu wissen, ob es da bereits URteile gibt,
damit man mal weiss, ob das auf höchstrichterlicher Ebene auch mit Wiedererkennbarkeit durch die Person selbst oder Erkennbarkeit durch dritte Personen verhandelt wird. Wer erkennt sich nicht im Viertelprofil? Wie soll man auf die Leute zugehen wenn es keine Models sind.... Entschuldigung,
ich werde sie von hinten in diese Landschaftsaufnahme intergrieren, können sie mir das hier unterschreiben.... Oder besser - gehen sie mal aus dem Foto, sonst müssen sie mir eine Release unterschreiben.
Es wird leider immer so sein, dass es Leute gibt, die ein Foto auf dem ein Kind von welcher Seite auch immer abgebildet ist, mit schlechten Absichten betrachten. Darum verstehe ich die Pauschalregelung schon irgendwie bei Kids, bei Erwachsenen nicht so. ALlerdings könnte man eine Person mit einem Foto von der Rückseite oder Halbseite figürlich präsentiert auch bloßstellen. Dann würde ich es auch verstehen. Aber eine neutrale Silhouette zur Bereicherung der Landschaftsfotografie? Hat jemand einen Link zur Rechtssprechung?
Danke im voraus.
Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Die Rechtsprechung welchen Landes hättest Du denn gerne? Die Agenturen sitzen in der Regel im Ausland und die Fotos werden international verkauft. Was in einem Land erlaubt ist, geht in einem anderen gar nicht. Ich fürchte, Urteile helfen da eher nicht weiter.
Wir machen es so, dass wir alle Fotos, auf denen sich Menschen erkennen könnten oder erkannt werden könnten, als Editorial einreichen. Kinder, die gut erkennbar sind, schneiden oder retuschieren wir weg. Bisher gab es so keine Probleme. Was aber nicht heißt, dass einem eines dieser Fotos in der Zukunft nicht trotzdem auf die Füße fallen kann.
Wir machen es so, dass wir alle Fotos, auf denen sich Menschen erkennen könnten oder erkannt werden könnten, als Editorial einreichen. Kinder, die gut erkennbar sind, schneiden oder retuschieren wir weg. Bisher gab es so keine Probleme. Was aber nicht heißt, dass einem eines dieser Fotos in der Zukunft nicht trotzdem auf die Füße fallen kann.

Mickis Fotowelt
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.

Re: Model-Verträge bei "anonymen Aufnahmen"
Die Sache ist recht kompliziert, weil tatsächlich die Rechtsprechung von Land zu Land verschieden ist.
Ich habe mich aber vor einiger Zeit mal eingelesen und irgendwo gelesen, dass in Deutschland die Faustformel gilt, dass, wenn eine dritte Person beispielsweise einen Freund, seine Eltern etc. erkennt, man von einer erkennbaren Person ausgeht. Das erscheint mir stimmig und daran versuche ich mich zu orientieren. Generell muss erst einmal die Person, die sich zu erkennen glaubt, beweisen, dass sie es wirklich ist. Das dürfte oftmals schwer fallen bzw. unmöglich sein. Auch bezüglich der Kleidung, die sich ja permanent ändert.
Sollte ich eines Tages Post, Anruf oder ein E-Mail erhalten, kann ich ja erst einmal fragen, wo die Person denn glaubt, wo das Foto entstanden sei. Wenn ich nicht gleich in Panik gerate und alles zugebe, müsste die Person schon klagen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Davor haben dann auch schon mal viele Angst.
Kurzum - wenn man es nicht übertreibt, sehe ich nur ein extrem minimales Risiko, eines Tages zur Kasse gebeten zu werden. Und wenn doch, dürfte es sich auch nicht um Unsummen handeln.
Zu den Agenturen:
Wie schon geschrieben, werden bei Istock Bilder dieser Art i.d.R. abgelehnt. Bei Adobe und Shutter werden sie normalerweise angenommen.
Ich habe mich aber vor einiger Zeit mal eingelesen und irgendwo gelesen, dass in Deutschland die Faustformel gilt, dass, wenn eine dritte Person beispielsweise einen Freund, seine Eltern etc. erkennt, man von einer erkennbaren Person ausgeht. Das erscheint mir stimmig und daran versuche ich mich zu orientieren. Generell muss erst einmal die Person, die sich zu erkennen glaubt, beweisen, dass sie es wirklich ist. Das dürfte oftmals schwer fallen bzw. unmöglich sein. Auch bezüglich der Kleidung, die sich ja permanent ändert.
Sollte ich eines Tages Post, Anruf oder ein E-Mail erhalten, kann ich ja erst einmal fragen, wo die Person denn glaubt, wo das Foto entstanden sei. Wenn ich nicht gleich in Panik gerate und alles zugebe, müsste die Person schon klagen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Davor haben dann auch schon mal viele Angst.
Kurzum - wenn man es nicht übertreibt, sehe ich nur ein extrem minimales Risiko, eines Tages zur Kasse gebeten zu werden. Und wenn doch, dürfte es sich auch nicht um Unsummen handeln.
Zu den Agenturen:
Wie schon geschrieben, werden bei Istock Bilder dieser Art i.d.R. abgelehnt. Bei Adobe und Shutter werden sie normalerweise angenommen.
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