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Der Weg zum Finanzamt

Diskussionen zu Stockseiten allgemein
Koljaiczek
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Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Fr 10. Okt 2014, 09:22

Vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen...

Bisher habe ich den Weg zum Finanzamt vor mich hergeschoben. Da jedoch die Umsätze erfreulicherweise stetig aufwärts gehen und ich vermutlich heute bei Shutterstock die 500 $ Stufe knacken werde (der Sekt steht schon kalt XD), möchte ich nun doch mal die Bürokratie in Angriff nehmen. Mir ist bewusst, dass hier niemand eine verbindliche Auskunft geben darf/kann, aber vielleicht können ja persönliche Erfahrungen und Tipps nicht nur mir, sondern auch anderen bei dieser Angelegenheit weiterhelfen. Für mich als Student, der mit der Arbeitswelt und Steuern noch nicht sonderlich vertraut ist, ist das viel Neuland.

Meine Situation:
- Student, Stockfotografie nur nebenbei aber auch ausschließlich Stockfotografie (keine Aufträge, Hochzeiten o.ä.)

Mein Ziel:
- Alles vorbildlich anmelden ;-) und den bürokratischen und buchhalterischen Aufwand so gering wie möglich halten (derzeit habe ich nicht vor, davon zu Leben; reiner Dazuverdienst)

Ich würde wie folgt vorgehen, weiß aber nicht, ob ich richtig liege:

1. Entscheidung: Freiberuflich / Gewerbe
- gerne würde ich eine freiberufliche Selbstständigkeit anmelden. Die reine Stockfotografie auf Honorarbasis müsste ja als solche anerkannt werden? Derzeit möchte ich mich auf die Stockfotografie beschränken, weshalb eine Gewerbeanmeldung vermutlich nicht unbedingt notwendig ist. Zudem habe ich den Eindruck, dass eine freiberufliche Tätigkeit einen geringeren bürokratischen Aufwand nach sich zieht, vor allem, da ich mit den Einnahmen ja weit von den Freibetragsgrenzen entfernt bin

2. Anmeldung beim Finanzamt
- als Freiberufler muss man sich ja direkt beim Finanzamt melden. Muss ich außer dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ noch etwas einreichen oder beachten, oder ist es damit getan? Und was gibt man unter „Art der Tätigkeit (genaue Bezeichnung des Gewerbezweiges)“ an ? – Stockfotograf, Fotograf oder Fotodesigner ??

3. Steuererklärung / Steuern zahlen
- wenn meine Tätigkeit als Freiberufler anerkannt wurde, muss ich doch lediglich einmal im Jahr eine einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung bei der Steuererklärung abgeben?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten, oder habe ich etwas vergessen? Muss ich mich als Freiberufler bei irgendeiner IHK, BG o.ä. anmelden, bzw. irgendwelche Beiträge zahlen? Gibt es irgendwelche Fallstricke, die es zu beachten gilt?

Denn ansonsten wäre das Prozedere bei einer freiberuflichen Tätigkeit ja nur 1. Die Anmeldung mit dem Fragebogen beim Finanzamt und 2. Die Abgabe einer EÜR bei der jährlichen Steuererklärung …

Vielleicht habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht und habt ein paar Tipps

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magann
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon magann » Fr 10. Okt 2014, 18:20

Ich denke, das hast du schon ganz richtig erfasst! :-)

Wenn du als Gewerbeform die Kleinunternehmerregelung nimmst, musst du die Mwst. nicht ausweisen.
Allerdings könntest du bei allen Anschaffungen für den "Job" die Mwst. zurück bekommen wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Auf der anderen Seite musst du kaum Mwst. abführen, da du die meisten Einnahmen wohl aus dem Ausland hast. Somit musst du dir überlegen ob du in Zukunft große Anschaffungen planst wo es vorteilhaft wäre die Mwst. zurück zu bekommen.

Ich hatte die Kleinunternehmerregelung solange es ging, da ich auch keine Lust auf Bürokratie habe. Mittlerweile hat sich aber alles eingespielt und die Mwst. ist auch kein großer Aufwand mehr.

Ich weiß nicht wie das alles für Studenten ist, aber für normale Angestellte war das alles kein Problem. Einfach einen Nebenerwerb beim Finanzamt melden, freiberuflich Selbstständig, Kleinunternehmerregelung wählen (oder eben nicht). Alles weitere erklärt dir da natürlich der Beamte auf dem Finanzamt! Bei mir ist das schon zu lange her ;-)

Am Jahresende machst du dann deine EÜR. Ich habe da auf ein Blatt meine Einnahmen aufgezählt und auf einem anderen Blatt meine Ausgaben und gut war´s (als Kleinunternehmer). Ohne Kleinunternehmen schaut das dann ein bisschen aufwendiger aus!

Gratulation zu den ersten 500$ bei Shutterstock! 8-)
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Koljaiczek
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Fr 10. Okt 2014, 20:43

hehe, danke schonmal.

Ich werde denke ich auf jeden Fall zu Beginn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Um die Umsatzsteuer muss ich mir ja dann keine Gedanken machen.

Wie ist das jetzt aber mit der Einkommenssteuer? Ich werde ja definitiv noch unter der Grenze, ab der die Steuer erhoben wird... bedeutet das, dass ich auch nichts im voraus quartalsweise zahlen muss? Oder muss man trotzdem erstmal zahlen und bekommt es dann wieder zurück ?

Wegen dem Studium sollte es denke ich keine Probleme geben. Als Student darf man ja jeder Zeit nebenher jobben. Dabei darf nur die Arbeitszeit während des Semesters 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten... aber erstens komme ich zur Zeit nichtmal auf die Zeit und zweitens kann mir ja schlecht jemand nachweisen, wie lange ich jetzt hier am Computer meiner Nebentätigkeit nachgehe.

Was gibt man denn da am besten als Berufsbezeichnung an ? Fotograf ? Fotodesigner ? Stockfotograf ? Sollte ja am besten so drin stehen, dass eine Freiberuflichkeit am Ende herauskommt :-)

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FujiSL
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon FujiSL » Fr 10. Okt 2014, 20:52

Schöne Zusammenfassung die du da gemacht hast.

Ich hatte auch im WWW recherchiert, da sich bei uns demnächst auch die Frage stellt welche Unternehmensform gewählt werden sollte.

Es wird wohl auch erstmal die Kleinunternehmerregelung beantragt.
Stockfotografie ist ein bisschen so wie das Sammeln von Pfandflaschen,
nur auf einem höheren Niveau ;)

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magann
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon magann » Sa 11. Okt 2014, 10:07

Ob du Einkommenssteuer bezahlen musst, kann dir der Beamte auf dem Finanzamt sagen. Sehr wahrscheinlich musst du keine bezahlen. :P
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madorf
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon madorf » Sa 11. Okt 2014, 17:10

...erst mal Gratulation zum 500er ;-) Wenns so weiter geht wie bisher komm ich da frühestens 2018 hin ;-)

Ich hab im März dieses Jahres ein Gewerbe angemeldet, vorher bereits 12 Jahre als Freiberufler gearbeitet, daher kann ich dir vielleicht den ein oder anderen Tip geben.

zu 1.: ich würde dir zum Freiberufler raten. Gewerbe ist erst dann zwingend notwendig, wenn du z.B. als Fotograf auch Fotoabzüge, Grußkarten, Fotorahmen usw. verkaufst. So lange du nur Manpower anbietest und nicht mit zusätzlichen Waren Geschäft machst, reicht eine normale Selbständigkeit, weil: Gewerbeanmeldung kostet ein paar Euro (zwar nur je nach Gemeinde 20 - 40 Euro einmalig, aber muss ja nicht sein), du musst Gewerbesteuer abführen, und gerade als Fotograf musst du dich dann auch noch bei IHK oder HK anmelden und Gebühren abführen.
Abgesehen von diesen Mitgliedschaften und Gebühren ist der Verwaltungsaufwand jedoch der gleiche.

zu2.: du füllst den Bogen aus, kriegst ne Steuernummer und das wars dann.
Bei der Berufsbezeichnung musst du ein wenig aufpassen! Genau in diesem Punk haben einige meiner Kollegen im Nachhinein Probleme bekommen!
Fotodesigner ist meines Wissens nach eine Geschütze Berufsbezeichnung (kann mich allerdings auch täuschen), Fotograf nicht. Stockfotograf würd ich nicht angeben, da du dich dann selbst einschränkst. Vielleicht kriegst du ja auch mal andere Aufträge außer Stockfotografie ?!?
Gib Fotograf und evtl noch Bildbearbeiter an (es gibt immer wieder Jobs für Retuschearbeiten, darum würd ich mir auch in diesem Punkt alle Möglichkeiten offen lassen)

zu3.: ob Jährlich/Quartal/Monatlich kommt auf dein Einkommen an. Bei deiner Einkommenshöhe ist es 1xJährlich.
Wie oben schon erwähnt sind IHK/HK als Stockfotograf nicht notwendig.
Was allerdings 90% aller "selbsternannten Fotografen" nicht wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft bei der BG ETEM für jeden Fotografen Pflicht ist!!! (allerdings kannst du dich davon befreien lassen wenn du unter 100 Arbeitstage im Jahr arbeitest)

Kurz und knapp für deinen Fall zusammengefasst: Steuernummer beantragen, Bogen ausfüllen ( mein Tipp: Fotograf und Bildbearbeiter angeben), Einkommen am Jahresende angeben, Fertig ;-)
Berufsgenossenschaft fürs Erste ignorieren (die werden sich in deinem Fall auch niemals bei dir melden)

Koljaiczek
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Koljaiczek » Sa 11. Okt 2014, 18:33

Danke schon mal für eure Hilfe !

Also kann man bei der Berufsbezeichnung auch zwei Angaben machen, also Fotograf, Bildbearbeiter. Es gibt ja jetzt aber auch zig Fotografen, die durch ihre Arbeit in den gewerblichen Bereich fallen... wie gehe ich dann sicher, dass mich das Finanzamt nicht zum Gewerbe schiebt, wenn ich da nur Fotograf angebe ?

Oder wie läuft sowas genau ab ? Ich marschiere ins Finanzamt und erklär dem Mitarbeiter mein vorhaben. Sagt der mir dann direkt, dass das als Freiberufler möglich ist, oder drückt der mir nur dieses Formular zum ausfüllen in die Hand, oder bringt man das direkt schon ausgefüllt mit ? Oder sollte man da vorher besser telefonisch anfragen ?

madorf
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon madorf » So 12. Okt 2014, 00:06

also eigentlich kannst du dir den Marsch ins FA sparen. Du musst einfach den Bogen ausfüllen, mit der Post wegschicken und dann kriegst du irgendwann ein Schreiben mit deiner Steuernummer - und schon bist du offiziell Freiberufler ;-) Klingt vielleicht für den typisch deutschen Bürokratie-Wahnsinn viel zu einfach - aber mehr musst du tatsächlich nicht machen.

Gewerbe ist als Fotograf erst dann zwingend notwendig, wenn du neben deiner Manpower auch mit Waren Geld verdienst (wie oben bereits beschrieben z.b. Grußkarten, Fotoabzüge, etc) oder ein Fotostudio betreibst.

Bei dem was du momentan als Stockfotograf verdienst wird dich das FA garantiert nirgendwo hinschieben. Wenn du ordentlich deine Einkommensteuer machst und abgibst, deine evtl. Steuerzahlungen fristgerecht überweist wirst du garantiert auch niemals irgendwas vom FA hören.

neilyb
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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon neilyb » Mo 20. Okt 2014, 11:25

Hi guys.

Trying to work this out as an Auslander.

Selling images through a 3rd party (stock site) I do not need a Gewerbeschein?

I need therefore to register as a freelancer? Is this still correct for me, a full time employee? I need to notify my employer and also Finanzamt... by registering with a "formular"?

Would I need or recieve another Stuernummer on top of what I have?

My sales are low (100€ ish per month) so Mwst would not be necesssry unless I one day only work freelance?

This is why I was scared to ask, so many options :o

What profession to place on the form, Fotograf is "geschuzt" in Germany or not?

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Re: Der Weg zum Finanzamt

Beitragvon Corinna » Mo 20. Okt 2014, 11:33

neilyb hat geschrieben:What profession to place on the form, Fotograf is "geschuzt" in Germany or not?


http://www.rechtambild.de/2012/05/antwo ... en-mochte/

" ... Es handelt sich nach Anlage B Abschnitt 1 Nr. 38 zur Handwerksordnung um ein zulassungsfreies Handwerk, das keine absolvierte Ausbildung oder eine Meisterprüfung (mehr) voraussetzt. Wer also eine Tätigkeit als Fotograf ausübt, kann sich auch als solcher bezeichnen und muss sich nicht auf anderslautende Begriffe beschränken. Voraussetzung ist nur, dass keine Irreführung darüber erweckt wird, dass eine Gesellen- oder Meisterprüfung absolviert wurde. "

No, you can call you that if you want.


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