eine, für mich wichtige Frage beschäftigt mich seit einiger Zeit. Es geht um das Thema Luftaufnahmen.
Ein Bekannter bietet mir für ein vergleichsweise geringes Geld die Möglichkeit, in seiner 2 Sitzer bzw.
4 Sitzer Maschine mitzufliegen um Luftaufnahmen meiner Wahl zu machen. Z.B. Karlsruhe bei Nacht,
Bodensee von oben, Rheinebene oder all das, was ich eben gerne fotografieren möchte. Sprich Städte,
Landschaften, Seen etc.
Meine Frage: Was darf ich, darf ich überhaupt und was auf keinen Fall fotografieren, um es kommerziell zu
vermarkten - sprich meinen BA's zum Verkauf anzubieten.
In den Redaktionen der Bildagenturen will man sich natürlich auch nicht die Finger verbrennen und hält sich
mit all zu verbindlichen Aussagen diskret zurück.
Natürlich werden keine Aufnahmen gemacht, die geschützte Objekte sind wie z.B. militärische Einrichtungen,
Schloss Neuschwanstein oder der Eiffelturm bei Nacht. Es werden auch keine Personen erkennbar sein.
Vielleicht befindet sich ja ein fotografierender Jurist unter uns, der mir den einen oder anderen Ratschlag geben
kann. Natürlich bin ich auch über nichtjuristische Infos sehr dankbar.
Grüße aus dem Badischen

Florio