habe da mal eine Frage diesbezüglich der "Kleinunternehmerreglung". Bin seit 2013 in der Stockfotobranche tätig. Und bin seit dem Regelbesteuerer und habe auf die meine Umsätze immer vierteljährig Vorsteuer bezahlt. Hätte das nie tun müssen da ich immer unter der 17500 Euro Grenze war. Daher wurde mir gesagt, warum ich mein Unternehmen nicht Ummelde zu einem Kleinunternehmen. Diese habe ich jetzt ab dem 1.01.2021 veranlasst.
Mir wurde auch vom FA bestätigt, dass ich die Kriterien erfülle und dies jetzt bin. Da ich ab diesem Jahr keine MwSt. bzw. Umsatzsteuer mehr auf meine Bilder bezahlen kann auch die Firma X z. B. (Shutterstock usw. keine Vorsteuer mehr ziehen. Muss ich im W8BEN jetzt was ändern, dass die Firmen wissen, dass ich Kleinunternehmer bin? Oder ist das egal? Und kann ich rückwirkend für das Jahr 2020 mir die Vorsteuer die ich gezahlt habe vom FA zurückholen? Und die Kleinunternehmerreglung schon 2020 geltend machen. Bitte mal um eine hilfreiche Antwort, weil die Steuerberatung hat von der Branche Stockfotografie keine Ahnung

Liebe Grüße
Frank