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Steuererklärung 1. Versuch
Steuererklärung 1. Versuch
Hallo,
ich bin seit letztes Jahr bei Stockfotografie dabei. Das Gewerbe hab ich erst vor ein Paar Wochen bei Finanzamt angemeldet und dafür eine eigene Steuernummer erhalten. Als nächstes wollte ich Steuererklärung machen aber irgendwie ist das komplizierter als ich dachte. Für die Einkommensteuererklärung habe ich seit Jahren das Programm WISO Steuer benutzt und wollte jetzt die Einnahmen von Stockfotografie unter "Selbständige" -> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" eintragen. Das Programm fragt, ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden? Wenn man an der Stelle die von Finanzamt mitgeteilte Nummer einträgt, bekommt man später eine Fehlermeldung, dass die Steuernummer nicht dieselbe ist, was ich sonst benutzt hab. Das kann man natürlich ignorieren, aber ich dachte besser frage ich nach, wie andere das machen.
Wie und wo genau trägt ihr die Stockeinnahmen in der Steuererklärung ein?
Unter "Andere Einnahmen" gibt es die Möglichkeit "Ausländische Einkünfte" einzutragen, aber dort hab ich wieder keine EÜR gefunden. I`m lost...
Liebe Grüße
PopsaArts
ich bin seit letztes Jahr bei Stockfotografie dabei. Das Gewerbe hab ich erst vor ein Paar Wochen bei Finanzamt angemeldet und dafür eine eigene Steuernummer erhalten. Als nächstes wollte ich Steuererklärung machen aber irgendwie ist das komplizierter als ich dachte. Für die Einkommensteuererklärung habe ich seit Jahren das Programm WISO Steuer benutzt und wollte jetzt die Einnahmen von Stockfotografie unter "Selbständige" -> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" eintragen. Das Programm fragt, ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden? Wenn man an der Stelle die von Finanzamt mitgeteilte Nummer einträgt, bekommt man später eine Fehlermeldung, dass die Steuernummer nicht dieselbe ist, was ich sonst benutzt hab. Das kann man natürlich ignorieren, aber ich dachte besser frage ich nach, wie andere das machen.
Wie und wo genau trägt ihr die Stockeinnahmen in der Steuererklärung ein?
Unter "Andere Einnahmen" gibt es die Möglichkeit "Ausländische Einkünfte" einzutragen, aber dort hab ich wieder keine EÜR gefunden. I`m lost...
Liebe Grüße
PopsaArts
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Re: Steuererklärung 1. Versuch
Hallo und Willkommen im Forum,
das Programm kenne ich nur vom Namen aber soweit ich weiß gibt es eine steuerrechtlich Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbe wobei ich vermute das Stockfotografie weitgehend unter Gewerbetätigkeit fällt. Im ELSTER-Formular gibt es dazu die Anlage G und ein Formular EÜR.
Bei ELSTER habe ich halt sonst noch die Problematik gehabt, dass ich doch bitte "Anlage Corona-Hilfen" beilegen sollte. Habe aber nichts beantragt und so war auch diese Anlage ziemlich schnell erledigt.
PopsaArts hat geschrieben:habe ich seit Jahren das Programm WISO Steuer benutzt und wollte jetzt die Einnahmen von Stockfotografie unter "Selbständige" -> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" eintragen.
das Programm kenne ich nur vom Namen aber soweit ich weiß gibt es eine steuerrechtlich Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbe wobei ich vermute das Stockfotografie weitgehend unter Gewerbetätigkeit fällt. Im ELSTER-Formular gibt es dazu die Anlage G und ein Formular EÜR.
Bei ELSTER habe ich halt sonst noch die Problematik gehabt, dass ich doch bitte "Anlage Corona-Hilfen" beilegen sollte. Habe aber nichts beantragt und so war auch diese Anlage ziemlich schnell erledigt.
Re: Steuererklärung 1. Versuch
Ich wäre da gar nicht so sicher. Der BFH geht zwar grundsätzlich von einer Gewerbepflicht aus, sieht aber diejenigen Fotografen, die als Künstler arbeiten, als Freiberufler. So findet man immer wieder die folgende Aussage:
"Wer professionelle Dienstleistungen anbietet und Fotos auf Auftrag be- bzw. verarbeitet, wird um die Anmeldung eines Gewerbes nicht umherkommen."
In diesem Zusammenhang werden Auftragsarbeiten wie die Hochzeitsfotografie oder Ateliers/Studios genannt, die Auftragsarbeiten anbieten (Opas 80. Geburtstag, das Familienportrait, das Lieblingstier etc.). Ich glaube, das machen die wenigsten von uns.
Viel eher sind wir doch wie Maler, die ein Bild malen, dass dann später zum Verkauf angeboten wird. Wir erschaffen Fotos, die wir als besonders interessant empfinden - unsere Farbe besteht dabei aus Bits und Bytes. In erster Linie machen wir ja Fotos, weil sie uns gefallen. Kann sein, dass sie dann jemand kauft oder auch nicht.
Bei uns steht dank steigender Umsätze dieser Schritt im kommenden Jahr vermutlich auch an und ich werde die Stockfotografie auf jeden Fall als freiberufliche Tätigkeit meiner Frau anmelden. Ob das mit der o.g. Begründung klappt, werden wir dann sehen.
"Wer professionelle Dienstleistungen anbietet und Fotos auf Auftrag be- bzw. verarbeitet, wird um die Anmeldung eines Gewerbes nicht umherkommen."
In diesem Zusammenhang werden Auftragsarbeiten wie die Hochzeitsfotografie oder Ateliers/Studios genannt, die Auftragsarbeiten anbieten (Opas 80. Geburtstag, das Familienportrait, das Lieblingstier etc.). Ich glaube, das machen die wenigsten von uns.
Viel eher sind wir doch wie Maler, die ein Bild malen, dass dann später zum Verkauf angeboten wird. Wir erschaffen Fotos, die wir als besonders interessant empfinden - unsere Farbe besteht dabei aus Bits und Bytes. In erster Linie machen wir ja Fotos, weil sie uns gefallen. Kann sein, dass sie dann jemand kauft oder auch nicht.
Bei uns steht dank steigender Umsätze dieser Schritt im kommenden Jahr vermutlich auch an und ich werde die Stockfotografie auf jeden Fall als freiberufliche Tätigkeit meiner Frau anmelden. Ob das mit der o.g. Begründung klappt, werden wir dann sehen.

Mickis Fotowelt
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.
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- Funkenschlag
- Five-Star-Member
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- Registriert: Mo 14. Jul 2014, 20:27
- Wohnort: DE
Re: Steuererklärung 1. Versuch
Tipp:
Stockfotografie wird fast immer unter einer freiberuflichen Tätigkeit vollkommen anerkannt. Macht ja auch Sinn da kein Gewerbe anzumelden und Geld zu sparen, wenn man weder Studio/Geschäft oder nach Auftragslage arbeitet. Kenne Wiso aber auch nur vom Namen, benutze seit Jahren schon die SteuerSparErklärung es klappt immer reibungslos.
Stockfotografie wird fast immer unter einer freiberuflichen Tätigkeit vollkommen anerkannt. Macht ja auch Sinn da kein Gewerbe anzumelden und Geld zu sparen, wenn man weder Studio/Geschäft oder nach Auftragslage arbeitet. Kenne Wiso aber auch nur vom Namen, benutze seit Jahren schon die SteuerSparErklärung es klappt immer reibungslos.
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- Five-Star-Member
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Re: Steuererklärung 1. Versuch
Claudio hat geschrieben:Bei uns steht dank steigender Umsätze dieser Schritt im kommenden Jahr vermutlich auch an und ich werde die Stockfotografie auf jeden Fall als freiberufliche Tätigkeit meiner Frau anmelden. Ob das mit der o.g. Begründung klappt, werden wir dann sehen.
Danke für die Rückmeldungen. Bin die ganze Zeit von "gewerblicher Tätigkeit" ausgegangen. Robert hatte dazu auch etwas geschrieben. Scheint wohl doch anders zu sein als ich dachte.
Eine Rückmeldung zu der Anmeldung wäre auf jeden Fall interessant.
P.S. Was wäre denn wenn man einen eigenen Bildershop aufmacht? Würde das dann auch unter "freie Berufe" fallen?
Re: Steuererklärung 1. Versuch
mwagner159 hat geschrieben:Was wäre denn wenn man einen eigenen Bildershop aufmacht? Würde das dann auch unter "freie Berufe" fallen?
Ich bin ja kein Fachmann, aber wenn ich meiner eigenen Argumentation folge, wäre das wie das Atelier oder die Homepage eines Malers. Der bietet seine Kunstwerke ja auch zum Kauf an.
Mickis Fotowelt
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Da ich im Forum immer die Mehrzahl verwende: Wir, also "Mickis Fotowelt", sind Micki und Claudio. Alle Gerüchte, dass ich die Mehrzahl als Pluralis Majestatis verwende, sind frei erfunden.
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Re: Steuererklärung 1. Versuch
Okay, ich werde es versuchen, wie es mit freiberufliche und selbständige Arbeit klappt.
Bei der EÜR wird nach Rechtsform des Betriebs und Angaben zur Umsatzsteuer gefragt. Ich würde hier Freier Beruf und Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung eingeben. Hat jemand von euch etwas anderes benutzt?
Bei der EÜR wird nach Rechtsform des Betriebs und Angaben zur Umsatzsteuer gefragt. Ich würde hier Freier Beruf und Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung eingeben. Hat jemand von euch etwas anderes benutzt?
Re: Steuererklärung 1. Versuch
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann musst Du die ersten ein oder 2 Jahre eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, monatlich!!! Also Vorsicht!
Ich mache seit ca. 1 Jahr Stock und habe, um mich bei FA anzumelden, den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"abgegeben. Ich gelte jetzt als freiberufliche Kleinunternehnerin ( nicht Gewerbe!) Mache demnächst zusammen mit meinem Steuerberater die erste Steuererklärung. Bin gespannt wie das ausgeht...teile dann gerne das Ergebnis mit.
Ich sehe es fast so wie Claudio, als Stockfotograf arbeitet man kreativ aus eigenem Antrieb, wie ein Künstler/Maler, somit wirst Du als Freiberufler eingeordnet. Sobald Du allerdings Auftragssarbeiten annimmst fällst du in die gewerbliche Schublade.
Bei einem Shop ist es meiner Meinung nach zu diskutieren, ob er als "Atelier" durchgeht, oder eher als gewerblicher "Laden" gesehen wird. Hier denke ich ist genau darauf zu achten wie man sich nach außen gibt.
Achtung: Ich bin kein Steuerberater, ich teile hier nur meinen persönlichen Wissensstand mit und übernehme keine Gewähr!!!
Viel Erfolg wünsche ich Dir
rotfux50
Ich mache seit ca. 1 Jahr Stock und habe, um mich bei FA anzumelden, den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"abgegeben. Ich gelte jetzt als freiberufliche Kleinunternehnerin ( nicht Gewerbe!) Mache demnächst zusammen mit meinem Steuerberater die erste Steuererklärung. Bin gespannt wie das ausgeht...teile dann gerne das Ergebnis mit.
Ich sehe es fast so wie Claudio, als Stockfotograf arbeitet man kreativ aus eigenem Antrieb, wie ein Künstler/Maler, somit wirst Du als Freiberufler eingeordnet. Sobald Du allerdings Auftragssarbeiten annimmst fällst du in die gewerbliche Schublade.
Bei einem Shop ist es meiner Meinung nach zu diskutieren, ob er als "Atelier" durchgeht, oder eher als gewerblicher "Laden" gesehen wird. Hier denke ich ist genau darauf zu achten wie man sich nach außen gibt.

Viel Erfolg wünsche ich Dir

rotfux50
Zuletzt geändert von Rotfux50 am Do 12. Okt 2023, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuererklärung 1. Versuch
Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuer. Wenn Du Umsatzsteuer nimmst dann musst Du die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Hat mir mein Steuerberater so gesagt (ohne Gewähr)
Grüße,
rotfux50
Grüße,
rotfux50

Zuletzt geändert von Rotfux50 am Do 12. Okt 2023, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuererklärung 1. Versuch
Rotfux50 hat geschrieben:Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann musst Du die ersten ein oder 2 Jahre eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, monatlich!!!
Kann man hier nicht die Kleinunternehmerregelung verwenden?
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