Liebes Forum,
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Und zwar gibt es neben den Bilderplattformen ja auch "Produktplattformen" wie Spreadshirt und Zazzle. Also Plattformen, auf denen die Bilder auch verkauft werden, aber nicht als Bilder, sondern eben als Produkte. Zum Beispiel ein Bild auf einer Tasse.
Gibt es hierzu von euch Erfahrungen, ob man solche Websites auch bei der VG Bildkunst angeben kann?
Wenn ja: Nur mit der Zahl der Motive, oder mit der Zahl der Vorkommen der Motive? (Bsp. 1 Motiv "Hase", taucht auf 30 Produkten auf)
danke für jeden Tipp!
Peter
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VG Bildkunst Homepagestreffer
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- magann
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Wenn dein Bild auf einer Webseite ist, dann kannst du es auch bei der VG-Bild angeben. Egal ob es auf einer Tasse auftaucht oder auf einem Buchcover oder eben nur als Bild. Pro Motiv zählst du 1x und nicht wie oft es vorkommt. Ab 100 Bilder pro Webseite spielt das für die Berechnung sowieso keine Rolle mehr!
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Hallo und vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!
Damit weiß ich Bescheid und werde es mal so bei der VG-Meldung versuchen.
Damit weiß ich Bescheid und werde es mal so bei der VG-Meldung versuchen.
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Jetzt habe ich mir mal wieder die Online-Meldemaske angesehen. In diesem Thread ist ja u.a. die Rede davon, dass die Vergütung durch die VG auch durch die Höhe der Honorare bestimmt wird, die man verdient hat. Allerdings sehe ich nur eine Eingabemaske für die Honorare für "Periodika und Fernsehen", also Presse etc. Es gibt ja keine Eingabemaske für Honorare aus Digitale Medien / Online-Nutzung (Webseiten, oder eben wie bei mir auch Produktplattformen). Gibt es das also schlicht nicht?
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
sorry, nochmal ich
also das mit den Honoraren ist wohl einfach so. Meine "alten Fragen" sind damit klar.
Aber zum Verständnis nochmal:
1) Ich kann wirklich alle Vorkommen von Bildern von mir überall auf deutschen Webseiten melden?
Also auch: Mein Bild auf einem Buchcover bei Amazon und allen anderen 500 Online-Buchhändlern? (kann ja kaum sein...)
2) Kann es für meine Kunden irgendwelche Probleme geben, wenn ich z.B. ein Logo, das ich gestaltet habe und auf deren Website ist, bei der VG Bildkunst melde? Müssen die also Abgaben zahlen oder werden von der VG Bildkunst angeschrieben?
also das mit den Honoraren ist wohl einfach so. Meine "alten Fragen" sind damit klar.
Aber zum Verständnis nochmal:
1) Ich kann wirklich alle Vorkommen von Bildern von mir überall auf deutschen Webseiten melden?
Also auch: Mein Bild auf einem Buchcover bei Amazon und allen anderen 500 Online-Buchhändlern? (kann ja kaum sein...)
2) Kann es für meine Kunden irgendwelche Probleme geben, wenn ich z.B. ein Logo, das ich gestaltet habe und auf deren Website ist, bei der VG Bildkunst melde? Müssen die also Abgaben zahlen oder werden von der VG Bildkunst angeschrieben?
- magann
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Zu 1: Du kannst alle Online-Buchhändler angeben, bei einem Buchcover, wird sich das aber kaum lohnen. Am besten du machst auch gleich einen Screenshot von deinem Bild, damit du was vorweisen kannst, wenn die VG-Bild nachfrägt.
Zu 2: Da brauchst du dir keine Gedanken machen. Die VG-Bild hat Einnahmen z. B. von Druckerverkäufen oder von Datenträgern...
Zu 2: Da brauchst du dir keine Gedanken machen. Die VG-Bild hat Einnahmen z. B. von Druckerverkäufen oder von Datenträgern...
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
und nochmals vielen Dank!
dann weiß ich, was ich alles angeben werde, und bei den Buchshops werde ich vermutlich nicht so viel Aufwand betreiben.
was für mich eben ein wenig schade ist, ist, dass ich wenig über Stock-Agenturen verdiene, sondern das meiste direkt mit den Kunden aushandle. Daher kann ich bei den Honoraren bei der VG-Meldung fast nichts angeben, aber Dutzende Webseiten für "Digitale Medien". Ich hoffe, dass diese dann nicht nur auf den angegebenen Honoraren, sondern anderen geheimen Schlüsseln beruhen.
dann weiß ich, was ich alles angeben werde, und bei den Buchshops werde ich vermutlich nicht so viel Aufwand betreiben.
was für mich eben ein wenig schade ist, ist, dass ich wenig über Stock-Agenturen verdiene, sondern das meiste direkt mit den Kunden aushandle. Daher kann ich bei den Honoraren bei der VG-Meldung fast nichts angeben, aber Dutzende Webseiten für "Digitale Medien". Ich hoffe, dass diese dann nicht nur auf den angegebenen Honoraren, sondern anderen geheimen Schlüsseln beruhen.
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
ich konnte inzwischen mit einem "alten Hasen"-Grafiker darüber sprechen. Er meinte, dass die "Meldekarte Honorare" gar nichts mit den "Digitalen Medien" zu tun hat. Man kann also auch bei wenig eingegebenen Honoraren ganz normale Beträge bei den digitalen Medien kassieren. Und man kann in der Tat alle möglichen Online-Buchhändler angeben, wo Bilder auf den Buchcovern erscheinen, erhöht alles die Tantieme (wenn auch gering).
Das einzige, was auch er nicht genau wusste, ist wie es sich mit (handgemachten) Icons verhält. Vermutlich ist das nicht als Werk anerkannt. Ich habe einige Icons für Webseiten erstellt, da frage ich mich eben, ob man das auch bei der VG Bildkunst als Bild melden kann .
Das einzige, was auch er nicht genau wusste, ist wie es sich mit (handgemachten) Icons verhält. Vermutlich ist das nicht als Werk anerkannt. Ich habe einige Icons für Webseiten erstellt, da frage ich mich eben, ob man das auch bei der VG Bildkunst als Bild melden kann .
- magann
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Am besten du frägst bei denen mal nach, die sind ganz nett
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Re: VG Bildkunst Homepagestreffer
Ja, schon. Aber bei Icons werden Sie wohl auf Nachfrage eher sagen, dass man es nicht melden kann. Wenn man es dagegen einfach mal versucht, kriegt man sie vielleicht durch . Aber im Grunde geht es hier wirklich nur um Cents, also ich denke, ich lasse es.
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