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Luftbilder
Luftbilder
Mal `ne Frage an die Fotografen mit Drohnen:
Wie haltet ihr es denn mit Überflug von Privatbesitz und dem Veröffentlichen von Bildern?
Die Panoramafreiheit in Deutschland ist ja beschränkt auf Aufnahmen in "Augenhöhe" und selbst das Benutzen einer Leiter kann rechtlich problematisch sein. Gibt es für Drohnenbilder schon relevante Urteile betreffs Privatbesitz?
Wie haltet ihr es denn mit Überflug von Privatbesitz und dem Veröffentlichen von Bildern?
Die Panoramafreiheit in Deutschland ist ja beschränkt auf Aufnahmen in "Augenhöhe" und selbst das Benutzen einer Leiter kann rechtlich problematisch sein. Gibt es für Drohnenbilder schon relevante Urteile betreffs Privatbesitz?
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Re: Luftbilder
Schon alleine der Überflug von Wohngrundstücken ist ohne ausdrücklicher Genehmig des jeweiligen Besitzer oder in seinen Rechten betroffenen Nutzungsberechtigten (Mieter, Besucher) verboten.
Re: Luftbilder
Richtig, allerdings darf man ohne jegliche Genehmigung oder Erlaubnis bis an die Grundstücksgrenzen fliegen.
Wobei dann die Frage nach den (fotografisch meist interessanteren) Schrägaufnahmen entsteht.
Gilt hier der "Augenhöhe" Grundsatz?
Oder reicht es, hoch genug zu fliegen (Stichwort "Persönlichkeitsrechte")?
Was ist mit Fotos aus Flugzeugen oder Heißluftballons?
Ist alles noch nicht so ganz durchgekocht.
Wobei dann die Frage nach den (fotografisch meist interessanteren) Schrägaufnahmen entsteht.
Gilt hier der "Augenhöhe" Grundsatz?
Oder reicht es, hoch genug zu fliegen (Stichwort "Persönlichkeitsrechte")?
Was ist mit Fotos aus Flugzeugen oder Heißluftballons?
Ist alles noch nicht so ganz durchgekocht.
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- Five-Star-Member
- Beiträge: 816
- Registriert: Mo 20. Okt 2014, 09:01
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Re: Luftbilder
Ich wollte diesen Diskussionsstrang mal wieder etwas beleben, da ich mich momentan auch mit dem Geschäftsmodell Drohnenfotografie beschäftige. Sind hier Fotografen anwesend, die Drohnenbilder auf Auftragsbasis machen?
- mnfotografie
- Active-Member
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 3. Dez 2016, 22:31
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Re: Luftbilder
Wenn du den Auftrag vom Grundstücksbesitzer erhalten hast, dann darfst du auch sein Grundstück mit der Drohne fotografieren. Wenn du die Berechtigung von Ihm bekommen hast die Bilder auch zu verkaufen, dann darfst du sie auch verkaufen.
Wirestock: https://wirestock.io/?ref=marcus.beckert
Adobe Stock: https://stock.adobe.com/de/contributor/206388827/BeckArt
Adobe Stock: https://stock.adobe.com/de/contributor/206388827/BeckArt
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 372
- Registriert: Di 28. Apr 2020, 20:00
Re: Luftbilder
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren Modellflieger und erfülle auch alle gesetzlichen Bedingungen für die 249 Gramm Klasse.
Hat jemand Erfahrungen mit der Qualität der Bilder von diesen winzigen 1 2/3" Sensoren ? Die Bilder dürften die technische Qualität von einem Stockportfolio, wieder zurück in die Steinzeit zurück katapultieren ?
Anderseits sind die Handybilder mit solch winzigen Sensoren ja auch brauchbar, nehm ich an.
Ich hatte speziell die DJI Mini 2 in betracht gezogen.
Die vielen Flugverbotszonen schrecken aber sowieso ab vom Dronenkauf...
Mfg. Jan
ich bin seit vielen Jahren Modellflieger und erfülle auch alle gesetzlichen Bedingungen für die 249 Gramm Klasse.
Hat jemand Erfahrungen mit der Qualität der Bilder von diesen winzigen 1 2/3" Sensoren ? Die Bilder dürften die technische Qualität von einem Stockportfolio, wieder zurück in die Steinzeit zurück katapultieren ?
Anderseits sind die Handybilder mit solch winzigen Sensoren ja auch brauchbar, nehm ich an.
Ich hatte speziell die DJI Mini 2 in betracht gezogen.
Die vielen Flugverbotszonen schrecken aber sowieso ab vom Dronenkauf...
Mfg. Jan
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- Four-Star-Member
- Beiträge: 372
- Registriert: Di 28. Apr 2020, 20:00
Re: Luftbilder
Hallo,
mit meinen aktuellen Flugberechtigungen muss ich zu allem und jedem 150 Meter Abstand halten. Was ist mit Luftbildern auf denen zb. eine Stadt deutlich zu erkennen ist. Darf ich sowas überhaupt noch einreichen ?
Mfg. Jan
mit meinen aktuellen Flugberechtigungen muss ich zu allem und jedem 150 Meter Abstand halten. Was ist mit Luftbildern auf denen zb. eine Stadt deutlich zu erkennen ist. Darf ich sowas überhaupt noch einreichen ?
Mfg. Jan
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- Active-Member
- Beiträge: 4
- Registriert: Fr 10. Sep 2021, 09:01
Re: Luftbilder
Einreichen darfst du solche Fotos in jedem Fall, luftrechtlich spricht prinzipiell nichts dagegen, sofern du nicht gegen luftrechtlichen Vorschriften verstoßen hast. Für Dörfer auf dem Land, bei denen man für Übersichtsfotos Abstände und Höhen (500ft/150m) locker einhalten kann müsste das dann prinzipiell genauso abgelehnt werden.
Ob die eine oder andere Agentur nach "Hausregeln" solche Fotos prinzipiell annimmt oder generell ablehnt, steht dann auf einem anderen Blatt.
Ob die eine oder andere Agentur nach "Hausregeln" solche Fotos prinzipiell annimmt oder generell ablehnt, steht dann auf einem anderen Blatt.
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- Active-Member
- Beiträge: 19
- Registriert: Fr 21. Jan 2022, 14:33
Re: Luftbilder
Immer wieder interessant, wieviel Halb- und Falschwissen zu dem Thema durch die Foren geistert.
Vielleicht stellt der Artikel hier mal nen Teil der Verunsicherung klar:
https://bvcp.de/multicopter-news/drohne ... afreiheit/
Was natürlich tatsächlich nicht darunter fällt, sind Aufnahmen des höchstpersönlichen privaten Lebensbereiches. Hier gilt wie sonst im öffentlichen Raum auch: erkennbare Personen sind tabu.
Und selbst ein privates Wohnhaus fällt noch lange nicht unter den Schutz der Privatsphäre, solang ich nicht in das Schlafzimmerfenster fotografiere, oder die Mutti beim Sonnenbaden filme.
Es melden sich immer wieder mal erzürnte Zeitgenossen, weil sie auf einem Foto ihr Haus entdeckt haben. Ich verweise regelmäßig auf die „Friesenhaus-Entscheidung“ und lass besonders erregte Reklamationen von Florian Wagenknecht (rechtambild.de) checken - bislang IMMER im Sand verlaufen.
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Auch nicht aus der Luft. Und neuerdings fallen auch Werke des KUG unter die Panoramafreiheit …. mal sehen, wie lange es dauert, bis die Schlösserverwaltungen das Urteil anfechten.
Vielleicht stellt der Artikel hier mal nen Teil der Verunsicherung klar:
https://bvcp.de/multicopter-news/drohne ... afreiheit/
Was natürlich tatsächlich nicht darunter fällt, sind Aufnahmen des höchstpersönlichen privaten Lebensbereiches. Hier gilt wie sonst im öffentlichen Raum auch: erkennbare Personen sind tabu.
Und selbst ein privates Wohnhaus fällt noch lange nicht unter den Schutz der Privatsphäre, solang ich nicht in das Schlafzimmerfenster fotografiere, oder die Mutti beim Sonnenbaden filme.
Es melden sich immer wieder mal erzürnte Zeitgenossen, weil sie auf einem Foto ihr Haus entdeckt haben. Ich verweise regelmäßig auf die „Friesenhaus-Entscheidung“ und lass besonders erregte Reklamationen von Florian Wagenknecht (rechtambild.de) checken - bislang IMMER im Sand verlaufen.
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Auch nicht aus der Luft. Und neuerdings fallen auch Werke des KUG unter die Panoramafreiheit …. mal sehen, wie lange es dauert, bis die Schlösserverwaltungen das Urteil anfechten.

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- Beiträge: 19
- Registriert: Fr 21. Jan 2022, 14:33
Re: Luftbilder
Jan von nebenan hat geschrieben:
Die vielen Flugverbotszonen schrecken aber sowieso ab vom Dronenkauf...
Mfg. Jan
Wenn man auf Pond5 den Suchbegriff „aerial view germany“ eingibt, und sich dann die Videos ansieht, die am wahrscheinlichsten mit ner Drohne gemacht sind, dann kommt man zum Schluss:
- es gibt in D keine restricted aerea
- es gibt in D kein Höhenlimit
- es gibt in D keine Abstandsregeln
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