Als Kleinunternehmer brauche ich ja nur eine formlose EÜR (Exceltabelle) beim Finanzamt einreichen. Belege muss ich aber für eine etwaige Steuerprüfung aufbewahren.
Frage 1: Reichen elektronische Belege, die ich ggf. auf Verlangen ausdrucke? Papier-Originale gibt es ja eh keine mehr... Oder habt ihr alle noch klassische Aktenordner?
Frage 2: Paypal. Bisher habe ich alle Paypal-Zahlungseingänge taggleich auf mein Girokonto umgebucht und dann nur den Eurobetrag in die EUR eingetragen. Nun habe ich mitbekommen, dass einige einen Paypal-Saldo auch länger stehen lassen (z.B. um einen besseren Dollarkurs abzuwarten). Was tragt ihr dann in eure EÜR ein?
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Keine Steuerberatung, nur ein paar organisatorische Fragen
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Re: Keine Steuerberatung, nur ein paar organisatorische Frag
Du solltest deine Belege immer irgendwie archivieren. Ob auf Papier oder elektronisch ist da egal!
Deine PayPal-Eingänge kannst du jahrelang stehen lassen. Das wird wie ein normales Konto gehandhabt. Ob du dein Geld nun auf dem PayPal-Konto hast oder auf deinem normalen Bankkonto ist dem Finanzamt egal.
Deine PayPal-Eingänge kannst du jahrelang stehen lassen. Das wird wie ein normales Konto gehandhabt. Ob du dein Geld nun auf dem PayPal-Konto hast oder auf deinem normalen Bankkonto ist dem Finanzamt egal.
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Re: Keine Steuerberatung, nur ein paar organisatorische Frag
Hallo a-b-foto,
bei der Einnahmen-/Überschussrechnung gilt das sogenannte Zuflussprinzip ab dem Zeitpunkt wie Du über das Geld verfügen kannst. Und meines Erachtens kannst Du ja sobald deinem PayPalkonto etwas gut geschrieben wurde, schon andere Güter mit diesem Guthaben erwerben. Siehe: http://www.steuertipps.de/lexikon/z/zuflussprinzip
Ich selbst bin bezüglich der Aktenordner dazu übergegangen, dass ich Belege (z.B. Handyrechnungen, Hostingkosten etc.) mir rein elektronisch zustellen lasse. Diese archiviere ich dann in meinem Telekom Mediencenter. Man kann direkt aus der Email dann den Anhang im Mediencenter speichern. Dann wird halt noch die entsprechende Buchung gemacht und dann ist die Sache praktisch schon erledigt.
bei der Einnahmen-/Überschussrechnung gilt das sogenannte Zuflussprinzip ab dem Zeitpunkt wie Du über das Geld verfügen kannst. Und meines Erachtens kannst Du ja sobald deinem PayPalkonto etwas gut geschrieben wurde, schon andere Güter mit diesem Guthaben erwerben. Siehe: http://www.steuertipps.de/lexikon/z/zuflussprinzip
Ich selbst bin bezüglich der Aktenordner dazu übergegangen, dass ich Belege (z.B. Handyrechnungen, Hostingkosten etc.) mir rein elektronisch zustellen lasse. Diese archiviere ich dann in meinem Telekom Mediencenter. Man kann direkt aus der Email dann den Anhang im Mediencenter speichern. Dann wird halt noch die entsprechende Buchung gemacht und dann ist die Sache praktisch schon erledigt.
Re: Keine Steuerberatung, nur ein paar organisatorische Frag
Das mit dem Zuflussprinzip ist mir schon klar, deshalb habe ich bisher ja immer taggleich umrechnen/abbuchen lassen. Die meisten Paypal-Gutschriften kommen ja in $. Was schreibt ihr denn in eure EÜR? Rechnet ihr zum $-Tageskurs um?
Re: Keine Steuerberatung, nur ein paar organisatorische Frag
Die Dollar-Guthaben lasse ich auf Paypal stehen, bis sich die Übertragung lohnt (der Kurs annehmbar ist).
In meine EÜR trage ich am Tag des Erhalt das umgerechnete Guthaben in Euro ein (zum Tageskurs). Belege hefte ich alle ausgedruckt ab. Ist noch überschaubar bei mir.
In meine EÜR trage ich am Tag des Erhalt das umgerechnete Guthaben in Euro ein (zum Tageskurs). Belege hefte ich alle ausgedruckt ab. Ist noch überschaubar bei mir.
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